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12 Millionen bleiben in Region

Teufen. Seit kurzem werden im Zusammenhang mit dem Neubau des Alterszentrums Gremm in Teufen Arbeitsaufträge vergeben.

Bis jedoch diese Aufträge erteilt werden können sind umfangreiche Abklärungen durchzuführen und Gesetze einzuhalten. Für den Laien sind Vergabeentscheide nicht immer nachvollziehbar.

In der letzten Zeit erscheinen im Amtsblatt mit schöner Regelmässigkeit Inserate, wonach Bauhandwerksunternehmungen im Zusammenhang mit dem Neubau des Alterszentrums im Gremm eingeladen werden, sich für eine Teilnahme an den Submissionen bei den bestimmten Arbeitsgattungen zu melden.

Diese Arbeitsausschreibungen sind Programm und ein Teil des im Gesetz vorgeschriebenen so genannten Submissionsverfahrens, zu dem auch die Vergabeentscheide gehören.

Kein Handlungsspielraum
Vor allem was die gesetzlichen Rahmenbedingungen betrifft, muss die Projektgruppe peinlich genau darauf achten, dass sich der Vergabeprozess an das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und die dazugehörende Verordnung hält.

Ansonsten drohen Einsprachen, welche die Realisierung des Bauprojekts unter Umständen verzögern können. Das Gesetz gewährleistet laut Projektgruppenleiter Christian Meng einheitliche Prozesse, und es erhöht die Chancengleichheit für alle Unternehmen, ob einheimische oder auswärtige. Es sei deshalb unmöglich, grössere Aufträge sozusagen «intern» zu vergeben, das heisst im Ort selber oder im Kanton.

Deshalb bestehe praktisch kein Handlungsspielraum. Es ist nicht erlaubt Vergabeverhandlungen zu führen. All dies führe auch immer wieder zu Diskussionen: «Einerseits erwarten einheimische Unternehmen oder das Gewerbe, dass die öffentliche Hand gerade ihnen die Aufträge erteilt, anderseits ist es Aufgabe der Gemeinde Steuergelder optimal einzusetzen», stellt Christian Meng fest.

Verschiedene Verfahrensarten
Grundsätzlich wird im öffentlichen Beschaffungswesen zwischen vier verschiedenen Verfahrensarten unterschieden. Diese wiederum sind abhängig vom Auftragsvolumen in Franken für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie für Lieferungen und Dienstleistungen.

Beim offenen Verfahren sind sämtliche Anbieter, auch jene aus dem Ausland, zugelassen. Dieses kann zudem durch ein selektives Verfahren ergänzt werden. Ein häufiges Verfahren ist das Einladungsverfahren. Es eignet sich beispielsweise für Aufträge, die in der nahen Umgebung vorzugsweise im Ort vergeben werden können.

Der Nachteil liegt im Risiko, einen Auftrag an einen einzigen Anbieter zum angebotenen Preis vergeben zu müssen. Das ist dann der Fall, wenn die restlichen Eingeladenen keine Angebote machen. Das freihändige Verfahren schliesslich kommt für kleinere Aufträge in Frage. In der Regel darf hier zu einem Angebot eine Konkurrenzofferte eingeholt werden. Bei diesem System sind auch Verhandlungen zulässig.

Kriterienkatalog
Für die endgültige Vergabe eines Auftrages spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Es ist nicht immer so, dass jenes Angebot mit dem niedrigsten Preis auch den Zuschlag erhält. Der Preis spielt aber trotzdem eine wichtige Rolle und ist in der Beurteilung mit fünfzig Prozent der am meisten zu berücksichtigende Kriterienpunkt, gefolgt von den Terminen (25%), Erfahrung/Qualifikation (10%), Ökologie (10%) und Lehrlingsausbildung (5%). Je nach Situation können die einzelnen Kriterien anders gewichtet werden.

Ehrgeiziges Ziel
Das Projekt des neuen Alterszentrums fällt unter die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, weil der Schwellenwert von zehn Mio. Franken deutlich überschritten wird. Dies wiederum hat zur Folge, dass nur maximal zwanzig Prozent oder rund 3,8 Mio. Franken der Auftragssumme im Einladungsverfahren vergeben werden dürfen.

Sicher ist jedoch laut Christian Meng, dass diese Summe bei den Firmen in der Gemeinde oder in der Region platziert werden kann. Die Projektgruppe hat im Weiteren das Ziel, dass rund zwei Drittel aller Vergaben, das heisst rund 12 Mio. Franken, in der Gemeinde Teufen und im Kanton Appenzell Ausserrhoden vergeben werden können.

Verzögerung durch Rekurse verhindern
Rekurse gegen Vergabeentscheide können ein Bauprojekt verzögern. Dessen ist sich Christian Meng bewusst. Auch wenn der Vergleich hinkt: Bei der Auftragsvergabe für die NEAT verzögerte ein Rekurs eines Unterlegenen das Bauwerk um Jahre, von den Mehrkosten, die diese Verzögerung mit sich bringt, ganz zu schweigen.

Eine Verzögerung, welche auch eine Verteuerung des Alterszentrums mit sich bringen würde, müsse mit allen Mitteln verhindert werden, sagt der Leiter der Projektgruppe. Das geschieht nur, wenn die gesetzlichen Vorlagen eingehalten werden.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 01.06.2007 - 11:48:00