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Umsetzung verursacht unverhältnismässigen Aufwand

St.Gallen. Die St.Galler Regierung unterstützt zwar die Stossrichtung des internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen, lehnt eine Unterzeichnung jedoch ab.

Die Regierung

-        lehnt eine Unterzeichnung des internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ab;

-        vergibt diverse Arbeiten.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten hat die Kantonsregierungen eingeladen, zur Unterzeichnung des internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen Stellung zu nehmen. Die spurlose Verschleppung von mutmasslichen Regimegegnern ist ein globales Phänomen im Kontext von politischen Umstürzen und internen bewaffneten Konflikten. In jüngerer Zeit hat das Verschwindenlassen an Aktualität gewonnen, indem Terrorismusverdächtige zu geheimen Haftorten im Ausland fortgeschafft wurden.

Die St.Galler Regierung unterstützt zwar die Stossrichtung des internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen und teilt die Auffassung, dass jegliches Verschwindenlassen eine Menschenrechtsverletzung darstellt. Dennoch lehnt sie die Unterzeichnung des Übereinkommens ab, weil es wohl unerfüllbare Erwartungen weckt und die schweizerische Rechtsordnung kaum Spielraum für staatlich angeordnetes Verschwindenlassen lässt. Ausserdem bietet das schweizerische Rechtssystem umfassende Rechtsgarantien im Hinblick auf den Freiheitsentzug von Personen. Die Umsetzung des Übereinkommens verursachte erhebliche Schwierigkeiten und einen unverhältnismässigen Aufwand. Ausserdem hätte es beträchtliche Eingriffe ins schweizerische Rechtssystem zur Folge.

Arbeitsvergaben

Die Regierung hat Arbeiten vergeben für den Neubau des Fachhochschulzentrums Bahnhof Nord St.Gallen, den Neubau der Institute für Pathologie und Rechtsmedizin am Kantonsspital St.Gallen sowie für Strassenbauarbeiten beim Anschluss A1 St.Gallen/St.Fiden.

Neubau Fachhochschulzentrum Bahnhof Nord St.Gallen und Parkgarage: Die Baumeisterarbeiten werden für rund 11,687 Millionen Franken von der Stutz AG, Bauunternehmung, 9001 St.Gallen, ausgeführt.

Neubau Institute für Pathologie und Rechtsmedizin am Kantonsspital St.Gallen: Der Auftrag für chemische Ver- und Entsorgung geht für rund 674’000 Franken an T. Gasser Apparatebau + Laborzubehör, 9053 Teufen.

Kantonsstrassen Nrn. 1 und 58, St.Gallen: Verkehrsoptimierung Anschluss A1, St.Gallen/St.Fiden: Die Strassenbauarbeiten werden für rund 903’000 Franken von der ARGE Anschluss St.Fiden, c/o Cellere AG, 9009 St.Gallen, durchgeführt.

St.GallenSt.Gallen / 02.12.2009 - 09:37:31