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„Ja, aber“ zur Pensionskassen-Revision

SG. Die CVP Kanton St.Gallen ist im Grundsatz mit der Stossrichtung der Vernehmlassungsvorlage zum neuen Gesetz über die Pensionskasse des Kantons einverstanden

Das gilt insbesondere für die Zusammenlegung der kantonalen Lehrerversicherungskasse mit jener für das Staatspersonal in einer öffentlich-rechtlichen Stiftung. Die vorgesehene Übergangsregelung ist für die CVP jedoch
mit Blick auf die Finanzierbarkeit zu grosszügig ausgestaltet. 
 
Die Stossrichtung der Vernehmlassungsvorlage ist aus Sicht der CVP grundsätzlich richtig. Das gilt namentlich für die Zusammenlegung der Versicherungskasse für das Staatspersonal und der Lehrerversicherungskasse in einer öffentlich-rechtlichen Stiftung sowie für den Wechsel hin zum vorgesehenen Mischprimat. Dieser sieht für die Altersleistungen den Beitrags- und für die Leistungen bei Tod und Invalidität den Leistungsprimat vor. Diese Regelung bringt deutlich mehr Transparenz für alle Beteiligten. 

Zu grosszügige Übergangsregelung
Einverstanden ist die CVP auch mit der vorgesehenen Neuordnung für die Magistratspersonen. Dasselbe gilt für die Abfederung des Systemwechsels mit einer Übergangsregelung. Die in der Vernehmlassungsvorlage beschriebene Ausgestaltung dieser Regelung beurteilt die CVP jedoch mit Blick auf die entstehenden Kosten als kaum finanzierbar und deshalb zu grosszügig – dies insbesondere auch, da die Vernehmlassungsvorlage darüber hinaus auch auf einem Ausgleich der Einbussen aufgrund der Senkung des Umwandlungssatzes aufbaut. Einen solchen wird es bei den meisten anderen – privaten – Kassen nicht geben.  Angesichts der Tatsache, dass im Bereich der Vorsorge in der Privatwirtschaft weit verbreitet Abstriche in Kauf genommen werden müssen, stellt sich die Frage, ob generelle Vorsorgeverbesserungen, wie sie im Vernehmlassungsbericht explizit festgehalten werden, angebracht und angemessen sind. Die CVP Kanton St.Gallen fordert deshalb, dass die Übergangsregelung zumindest dadurch eingeschränkt wird, dass die Altersgrenze für die Definition der Übergangsgeneration vom vollendeten 45. auf das vollendete 50. Altersjahr angehoben wird. 

Nachvollziehbarkeit in Frage gestellt
Kritisch zu hinterfragen ist aus Sicht der CVP schliesslich auch, ob die gesamte Vorlage nicht eine zu komplexe und zu komplizierte Lösung vorsieht. Dies wird sich schliesslich auch ganz konkret negativ auf die Verständlichkeit für die Versicherten auswirken: Der grösste Teil der Arbeitnehmenden wird aufgrund der komplizierten Formulierungen das Kassen-Reglement nicht verstehen und nachvollziehen können.

St.GallenSt.Gallen / 02.12.2009 - 11:37:21