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Stadtrat wird an sein Versprechen erinnert

St.Gallen. Die im Überparteilichen Komitee zusammengeschlossenen Wirtschaftsorganisationen und bürgerlichen Parteien sind enttäuscht über die Ablehnung der Änderung der Bauordnung, respektieren aber selbstverständlich diesen Entscheid.

Der hohe Leerstimmenanteil von mehr als 10 Prozent deutet auf eine grosse Verunsicherung hin. Offensichtlich ist es nicht gelungen, gegen Stadtrat und das „St.Galler Tagblatt“ zu bestehen und die Stimmberechtigten vom Vorteil der neuen Lösung zu überzeugen. Vom Stadtrat wird nun aber die Umsetzung seines Versprechens erwartet. Zudem muss die Anzahl der Schutzobjekte reduziert werden, da im Inventar nicht alle Bauten die Anforderungen des kantonalen Baugesetzes erfüllen.

Auch wenn nun keine Schutzverfügung erlassen wird, erwarten die Befürworter vom Stadtrat die Umsetzung seines Versprechens. Er hat nämlich für den Fall der Ablehnung der Änderung der Bauordnung in Aussicht gestellt, dass jeder betroffene Grundeigentümer, ohne ein Baugesuch einreichen zu müssen, eine Feststellungsverfügung mit Rechtsmittel verlangen kann, ob seine Liegenschaft schützenswert ist. Die bürgerlichen Fraktionen im Stadtparlament bleiben diesbezüglich am Ball.

Selbstverständlich ist auch der Stadtrat an die Vorgabe des kantonalen Baugesetzes gebunden. Deshalb muss die Anzahl der Schutzobjekte deutlich reduziert werden, da nur die rund 800 Bauten der Kategorie 1 und 2 schutzwürdig sind, wie die Stadt auf ihrer Homepage selber schreibt. Weitere rund 500 Bauten in der Kategorie 3 sind deshalb aus dem Inventar zu entlassen.

St.GallenSt.Gallen / 29.11.2009 - 15:51:50