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Änderung der Bauordnung im Interesse des Bürgers

St.Gallen. OstNews Leser Michael Keller äussert sich in einem Leserbrieg zu der städtischen Abstimmung vom 29.11.09.




Der Leserbrief im Wortlaut:
Es ist schon bemühend, dass das Stimmvolk Dinge entscheiden muss welches eigentlich die dafür gewählten Volksvertreter erledigen sollten und müssten.
 
Das Stadtparlament hat diese Vorlage rotgrüner Mehrheit bereits bewilligt. Die Referendumsführer machen es sich zudem sehr einfach wenn sie dem Volk unterstellen, die – eigentlich recht einfache – Zielsetzung der Änderung nicht zu verstehen. Was ist schwierig daran, die Bürgerrechte gegenüber der Verwaltung zu stärken?

 
Das ist beileibe nicht das einzige Beispiel wo versucht wird, leichtgewichtige „Argumente“ durch mehr oder weniger schwere Bagger zu ersetzen.

 
So wird behauptet, der Schutz der betreffenden Objekte sei in Gefahr sei weil das Stadtparlament für die Verabschiedung einer rechtsverbindlichen Liste schützenswerter Bauten zuständig“ werden solle. Eine glatte Fehlinformation denn darüber wurde noch gar nicht entschieden! Die Änderung der Bauordnung ist nur erforderlich damit das Parlament eine Schutzverordnung erlassen und damit sicherstellen kann, dass Eigentümer nicht länger diskriminiert werden. Mehrheitsfähig im Rat ist, dass der Stadtrat (und eben nicht das Parlament) für die Liste zuständig bleibt sofern er nicht zur Rekursinstanz in eigener Sache gemacht wird.

 
Das Referendum ist vor allem eine gute Nachricht für die städtische Bauverwaltung. Ohne die vorgeschlagene Änderung muss sie Eigentümer weiterhin nicht über einen allfälligen Erlass informieren. Ohne diese Änderung bekommt der Eigentümer weiterhin keine Möglichkeit, sich gegen einen solchen Erlass zu wehren ein für die Verwaltung recht bequemer Zustand, der jedoch sogar dem städtischen Leitbild widerspricht. Dort heisst es nämlich, dass die Dienste der Stadtverwaltung “ transparent“ und die „Dienstleistungen bürgerinnen- und bürgernah“ sein sollen.

 
Ein JA am 29. November bringt aber nicht nur Leitbild und Realität näher zusammen. Es bekräftigt einen Grundsatz, der in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein müsste.

 
 
Michael Keller

Mitglied der SVP-Fraktion im St. Galler Stadtparlament

 

St.GallenSt.Gallen / 21.11.2009 - 15:10:48