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10 Jahre Haft gefordert für mutmassliche Brandstifter

Rheineck/SG. Vor dem Kreisgericht Rheintal müssen sich ab Donnerstag ein Mann und zwei Frauen verantworten, denen vorgeworfen wird, 2002 in Rheineck eine Lagerhalle in Brand gesetzt zu haben.

Sie sind auch des Betrugs angeklagt. Der Staatsanwalt fordert drastische Strafen.
 
Angeklagt sind ein 70-jähriger Österreicher, seine 69 Jahre alte Ex-Frau und eine 32-jährige Frau aus dem ehemaligen Jugoslawien. Ihnen werden Brandstiftung, mehrfacher gewerbsmässiger Betrug, Urkundenfälschung und weitere Straftatbestände vorgeworfen. Die drei Angeklagten hatten in der Untersuchung alles abgestritten.
 
Es wird darum vor dem Kreisgericht Rheintal in Rheineck zu einem Indizienprozess kommen. Angesetzt sind vier halbe Verhandlungstage.
 
Lagerhalle brannte

Hauptanklagepunkt ist Brandstiftung. 2002 hatte in Rheineck die Kelly-Lagerhalle gebrannt. Verletzt wurde beim Feuer niemand. Es entstand hoher Sachschaden. Das Feuer ausgelöst hatte ein heisser Lötkolben im Dachgeschoss-Atelier des heute 70-Jährigen.
 
Er war mit seiner Ökosystem-Firma in der Kelly-Lagerhalle eingemietet. Das Feuer zerstörte das Inventar der Firma, und angeblich sollen auch private Gegenstände in der Halle gelagert worden sein. Den Angeklagten wird Versicherungsbetrug vorgeworfen.
 
GVA will Geld zurück

Die Gebäudeversicherungsanstalt (GVA) des Kantons St. Gallen kam für den Schaden von gut 725’000 Franken auf. Sie fordert das Geld nun zurück. Zu weiteren Klägern gehören die Invalidenversicherung und andere Versicherungen. Dem angeklagten Mann wird vorgeworfen, sich unter falschen Angaben jahrelang IV-
Geld erschlichen zu haben.
 
Die beiden Frauen sind angeklagt, weil sie mehrere Male von Versicherungen über längere Zeit Taggeld bezogen haben sollen, indem sie vorgegaukelt hatten, krank und arbeitsunfähig gewesen zu sein. Die Betrügereien, die den Frauen und dem Mann vorgeworfen werden, erstrecken sich auf die lange Zeit zwischen 1996 und 2006.
 
Viel Geld, hohe Strafanträge

Insgesamt fordern 16 Kläger, inklusive der GVA, von den drei Angeklagten rund zwei Millionen Franken, wie der Gerichtspräsident am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur SDA vorrechnete.
 
Geht es nach der St. Galler Staatsanwaltschaft, sollen der Österreicher und seine Ex-Frau für je zehn Jahre ins Gefängnis. Für die jüngere Frau wird eine im Vergleich kurze Freiheitsstrafe von drei Jahren beantragt, wovon 30 Monate bedingt auszusprechen seien.
 

St.GallenSt.Gallen / 11.11.2009 - 15:10:42