• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich
Menu

Vollzug der Umweltschutzvorschriften wird neu geregelt

St.Gallen. Die st.gallischen Vollzugsvorschriften zum eidgenössischen Umweltschutzgesetz sollen zusammengeführt und damit überschaubarer werden.

Dafür liegt nun der Entwurf eines kantonalen Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung vor. Stellungnahmen dazu sind bis 31. Dezember 2009 möglich.

Seit das eidgenössische Umweltschutzgesetz im Jahr 1985 in Kraft trat, wurde es mehrfach angepasst und es sind laufend neue Vollzugsaufgaben auf Kanton und Gemeinden dazugekommen. Da der Bundesrat seine Verordnungen nur schrittweise über einen Zeitraum von rund zehn Jahren erliess, musste der Kanton St.Gallen den Vollzug des Bundesrechts für die einzelnen Sachbereiche, im Sinn einer Übergangslösung, teilweise in Form von Grossratsbeschlüssen und Regierungsbeschlüssen sicherstellen.

Unbefriedigende Erlassvielfalt und Regelungslücken
Die auf mehrere Erlasse aufgeteilte, unvollständige Regelung des Vollzugs der eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung genügt den an die kantonale Vollzugsgesetzgebung gestellten Anforderungen nicht mehr. Diese Situation schafft Rechtsunsicherheit und hinterlässt Lücken beim Vollzug. Die Regierung hat in ihrer Antwort auf eine kantonsrätliche Interpellation festgehalten, die Aufteilung der Vollzugsregelung auf mehrere Erlasse sei unbefriedigend. Die Regierung will daher an ihrem langjährigen Ziel festhalten, ein kantonales Einführungsgesetz zum eidgenössischen Umweltschutzgesetz zu erlassen.

Grundsätze bleiben – Bürgerfreundlichkeit wird erhöht
Ein Projektteam hat die Grundlagen für den vorliegenden Vernehmlassungsentwurf zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung geschaffen. Die vorgeschlagene Regelung knüpft grundsätzlich an der bestehenden Ordnung an. Bei der Aufgabenteilung zwischen Kanton und politischen Gemeinden ergeben sich kaum nennenswerte Verschiebungen. Nebst der Regelung der Zuständigkeiten enthält das vorgesehene Gesetz weitere Vorschriften, welche die wirksame Umsetzung des eidgenössischen Umweltschutzrechts sicherstellen und unterstützen. Eine umfassende Regelung in einem einzigen Gesetz gewährleistet einerseits Kohärenz und ist bürgerfreundlicher, denn es ermöglicht, sich rasch einen Überblick über die geltenden kantonalen Umweltschutzvorschriften zu verschaffen.

Die Regierung hat einen vom Baudepartement ausgearbeiteten Vernehmlassungsentwurf zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung erstmals beraten und lädt nun alle Interessierten dazu ein, dem Baudepartement bis 31. Dezember 2009 eine Stellungnahme einzureichen. Der Vorentwurf samt erläuterndem Bericht kann im Internet eingesehen werden unter www.afu.sg.ch.

St.GallenSt.Gallen / 14.10.2009 - 08:36:44