• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich
Menu

CVP beurteilt Entwurf zu Personalgesetz positiv

St.Gallen. Die CVP Kanton St.Gallen beurteilt den von der Regierung in die Vernehmlassung geschickten Entwurf zu einem kantonalen Personalgesetz grundsätzlich positiv.

Neues kantonales Personalgesetz: Stossrichtung stimmt

Die Stossrichtung, wonach die Personalbestimmungen in der Staatsverwaltung auf einen modernen Stand gebracht und an den Verhältnissen in der Privatwirtschaft ausgerichtet werden sollen, stimmt. Einige Punkte beleuchtet die CVP in ihrer Vernehmlassungs-Stellungnahme allerdings kritisch.

Die Stossrichtung der Vernehmlassungsvorlage ist aus Sicht der CVP Kanton St.Gallen im Grossen und Ganzen richtig. Die CVP begrüsst, dass die Personalbestimmungen in der Staatsverwaltung auf einen modernen Stand gebracht und an den Verhältnissen in der Privatwirtschaft ausgerichtet werden sollen.

Grundsätze und Ziele stimmen
Die neue Ausrichtung ist mit Blick auf die Konkurrenz, in der die Staatsverwaltung auf dem Personalmarkt mit der Privatwirtschaft steht, zwingend. Namentlich auch die Abschaffung des Automatismus beim Stufenanstieg ist richtig. Die CVP begrüsst es, dass ein eigenständiges Personalgesetz geschaffen werden soll. Mit der Änderung der Anstellungsform wird die Aufhebung der Beamtendienstverhältnisse gemäss der neuen Kantonsverfassung vollzogen. Zugleich kommt dem neuen Personalgesetz eine wesentliche Bedeutung als Rahmengesetz für die verschiedenen Personalkörper wie etwa Lehrpersonen zu, auch wenn hier je verschiedene spezialrechtliche Bestimmungen nach wie vor sachgerecht sind.

Beträchtliche Mehrausgaben
Zugleich befürchtet die CVP allerdings, dass das neue Gesetz in der vorliegenden Entwurfsform den Staatshaushalt nachhaltig und beträchtlich mehr zu belasten droht. Auch wenn die Erfahrung zeigt, dass personalrechtliche Revisionen in aller Regel nicht finanzneutral sind, sollte die Vorlage aus Sicht der CVP nochmals mit der Zielrichtung „finanzneutrale Lösung“ überprüft werden. So fordert die CVP insbesondere, dass die Höhe von Abgangsentschädigungen gesetzlich auf maximal ein Jahressalär zu beschränken sind. Ebenso sollte das Zulagen- und Prämien-System nochmals überprüft und vereinfacht werden. Als nicht praktikabel und zu weit gefasst beurteilt die CVP die im Entwurf vorgesehene Mitwirkungs-Regelung. 

Unvereinbarkeit extensiver fassen
Zu wenig weit geht der CVP die vorgesehene Regelung zur Unvereinbarkeit mit einem Kantonsratsmandat. Diese ist extensiver für einen weiteren Personenkreis zu fassen. Nur so sind Interessenkonflikte zu vermeiden, wie sie heute immer wieder zu Diskussionen Anlass geben. Für so genannte Bogenkarrieren – vorzeitige Rücktritte aus Kaderfunktionen –  müssten schliesslich eine genauere Regelung definiert und gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die solche Lösungen unterstützen und fördern. So könnten Ressourcen und Erfahrung der älteren Kräfte einerseits sowie neue Impulse jüngerer Kräfte anderseits optimal genutzt und kombiniert werden.


St.GallenSt.Gallen / 30.09.2009 - 10:35:43