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Streit um Therapiekosten von 35’000 Franken

St. Gallen. Das Sozialamt will von Millionär Geld für die Drogentherapie des Sohns.

Das Kantonsgericht St. Gallen muss den Fall eines ehemaligen Drogensüchtigen, dem vom Sozialamt eine Therapie bezahlt worden war, neu beurteilen. So will es das Bundesgericht. Das Sozialamt streitet mit dem Vater des Therapierten um gut 35’000 Franken.
 
Soviel hat die Entwöhnungstherapie im Jahr 2006 gekostet. Die Kosten wurden von der Krankenkasse nicht übernommen und vom Sozialamt bezahlt, weil der Mann seinerzeit Sozialhilfe erhielt.
 
Im März 2007 klärte das Sozialamt in Zusammenhang mit der Verwandtenunterstützungspflicht die Einkommens- und Vermögenslage des Vaters ab. Doch es wurde keine einvernehmliche Lösung gefunden.
 
Das Sozialamt klagte beim Kreisgericht und verlangte die Zahlung der Unterstützungskosten für seinen Sohn im Umfang von 35’000 Franken. Das Kreisgericht hiess die Klage gut, das Kantonsgericht wies sie im März dieses Jahrs ab. Gegen dieses Urteil legte das Sozialamt beim Bundesgericht in Lausanne eine Beschwerde ein.
 
Das Bundesgerichts wies den Fall mit seinem Urteil von Ende August nun zur Nebeurteilung ans Kantonsgericht zurück. Der Grund: Der Vater des ehemaligen Drogenabhängigen hatte gemäss Steuererklärung für das Jahr 2005 ein Vermögen von über zwei Millionen Franken.

St.GallenSt.Gallen / 23.09.2009 - 16:15:03