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Parlament stimmt Lärmsanierung zu

Wil/SG. An der Sitzung vom 17. September 2009 hat das Parlament zwei Strassenbauvorhaben sowie eine Kanalisations- und Werkleitungserneuerung genehmigt und drei Interpellationen behandelt.

Die Motion „Förderung des Ersatzes ineffizienter Haushaltsgeräte mit finanziellen Beiträgen durch die Stadt Wil“ wurde vom Erstunterzeichner aufgrund der Antwort des Stadtrates zurückgezogen.
Von den 40 Mitgliedern des Stadtparlaments waren zwei abwesend.
 
1.    Vernehmlassung zum Staatsstrassenprojekt Fürstenlandkreisel mit Trottoirverlängerung
Ausgangs Wil in Richtung Zuzwil mündet die Fürstenlandstrasse in spitzem Winkel in die St. Gallerstrasse. Dieser stark befahrene Knoten ist staugefährdet und ein Unfallschwerpunkt. Auf Anregung des Stadtrates wurde die Sanierung dieses Knotens vom kantonalen Baudepartement ins 14. Strassenbauprogramm aufgenommen. Das vorliegende Projekt sieht vor, die Kreuzung mit einem Kreisel übersichtlicher zu gestalten und durch das Senken der gefahrenen Geschwindigkeiten sicherer zu machen.
Projektiert ist ein vierarmiger Kreisel mit einem Aussenradius von 32 Metern. Um den Kreisel auch für Radfahrende und Fussgänger sicher zu machen, sind spezielle Radabbiegspuren und Einbiegemöglichkeiten sowie direkte Fusswegverbindungen an den Knotenübergängen vorgesehen. Ein einheimischer Baum als Kreisel-Innengestaltung weist auf den Übergang zwischen Stadt und Land hin und übernimmt eine Torwirkung.
Parallel dazu ist auch auf gut 440 Metern eine Trottoirverlängerung südlich entlang der St. Gallerstrasse geplant. Damit wird vom Fürstenlandkreisel durchgehend bis ins Zentrum von Wil beidseitig der St. Gallerstrasse ein Fussgängerschutz angeboten. Neben der Fahrbahnsanierung und Fundationsverstärkung auf der St. Gallerstrasse ist für die Fürstenlandstrasse als flankierende Massnahme ein etappenweiser Umbau zur Kernfahrbahn mit verkehrsberuhigenden Massnahmen vorgesehen.
Das vom Kanton ausgearbeitete Projekt rechnet mit Kosten von 3,363 Mio. Franken (Kreisel: 1,96 Mio, Trottoirverlängerung 716‘000 Franken und Fahrbahnsanierung 679‘000 Franken). Gemäss Kostenschlüssel entfallen davon beim Kreisel 50 Prozent (984‘000 Franken) und bei der Trottoirverlängerung 35 Prozent (250‘600 Franken) auf die Stadt, den Rest wie auch die Fahrbahnsanierung trägt der Kanton.
Gleichzeitig mit dem Kreisel-Projekt werden im fraglichen Bereich die Wasserleitungen erneuert (100‘000 Franken) und die bestehende Gasleitung verlegt (40‘000 Franken). Die entsprechenden Beträge sind im Investitionsbudget 2009 enthalten.

Eintreten war unbestritten. Das Stadtparlament hiess das Staatsstrassenprojekt Fürstenlandkreisel mit Trottoirverlängerung nach einer gut stündigen Detailberatung grossmehrheitlich gut. Ebenfalls gutgeheissen wurde ein Antrag der vorberatenden Kommission, welcher sich auf die Lage einer Velo-Einspurhilfe bezog. Mit präsidialem Stichentscheid wurde ein Antrag der Fraktion GRÜNE prowil angenommen, womit der Stadtrat eingeladen wird, seine Bemühungen bezüglich einer Verkehrsberuhigung der St. Gallerstrasse gemäss Stadtentwicklungskonzept zu intensivieren. Der zustimmende Beschluss zum Projekt untersteht dem fakultativen Referendum.
In der Detailberatung war das Projekt in den Fraktionen sowie in der vorberatenden Bau- und Verkehrskommission im Grundsatz unbestritten. Zu Diskussionen Anlass gab der zweite Antrag der vorberatenden Kommission, welcher die gleichzeitige Auflage der Projekte «Fürstenlandkreisel» und «Verkehrsberuhigte Fürstenlandstrasse» verlangte – die Auflage des Fürstenlandkreisels erfolgt durch den Kanton und die Auflage für die Fürstenlandstrasse durch die Stadt Wil. Guido Wick, Präsident der Bau- und Verkehrskommission (BVK), wies auf die Wichtigkeit dieser Verknüpfung zwischen Fürstenlandkreisel und Fürstenlandstrasse hin, weil der Fürstenlandkreisel als verkehrsfördernde Massnahmen eine verkehrssichernde Massnahme auf der Fürstenlandstrasse (Stichworte: Schulweg, Spital, Pflegeheim) bedinge. Die Fraktion GRÜNE prowil wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Fürstenlandstrasse nach dem Schulwegkonzept sogar ein Hauptschulweg sei. Nachdem im Vorfeld rechtliche Bedenken gegen diesen Antrag laut wurden, präzisierte Guido Wick den Antrag: Gemeint sei, dass ein Auftrag an den Stadtrat erteilt werde; es sei der BVK klar, dass das Parlament dem Kanton keinen Auftrag erteilen könne.
Diesem Antrag der BVK, der vom Stadtrat nicht unterstützt wurde, erwuchs vor allem seitens von Norbert Hodel, FDP, Opposition. Neben rechtlichen Bedenken wies er darauf hin, dass die Verknüpfung eine zeitliche Verzögerung in der Realisierung des Kreisels von mindestens zwei Jahren mit sich bringe. Werde nämlich das Projekt Fürstenlandstrasse blockiert, könne die Auflage für den Kreisel nicht durchgeführt werden. Dies sei nicht verantwortbar, weil es sich beim Einlenker Fürstenlandestrasse in die St. Gallerstrasse um einen Unfallschwerpunkt handle. Er verlangte, dass über den Antrag der BVK eine Abstimmung unter Namensaufruf durchgeführt wird. Aufgrund dieser Debatte reichte Guido Wick in seinem Namen einen abgeänderten Antrag zum Antrag der BVK ein und erläuterte: Falls die Stadt mit ihrem Projekt noch nicht so weit sei, könne der Kanton sein Projekt ohne Weiteres auflegen. Der Antrag hatte folgenden Wortlaut: „Der Stadtrat soll das Projekt «Verkehrsberuhigte Fürstenlandstrasse» auflegen, sobald der Kanton das Projekt «Fürstenlandkreisel» auflegt. Der Kredit für die verkehrsberuhigte Fürstenlandstrasse ist als Investitionskredit ins Budget 2010 aufzunehmen.“
Der Antrag Guido Wick wurde dem Antrag der BVK gegenüberstellt. Wohl obsiegte der Antrag Guido Wick, doch wurde sein Antrag in der folgenden Abstimmung, welche nicht unter Namensaufruf erfolgte, weil die dafür notwendige Anzahl von 14 Stimmen nicht erreicht wurde, abgelehnt.
 
2.    Kantonsstrasse Nr. 2, Wil – Lärmsanierungsprojekt Georg-Rennerstrasse
Der Autobahnanschluss Wil an die A1 wurde im Jahr 1965 erstellt. Zeitgleich wurde mit der Georg-Rennerstrasse die Autobahnzubringerstrasse realisiert. Auf dem Abschnitt im Stadtgebiet von Wil nördlich der Autobahn liegen beidseits der Georg-Rennerstrasse dichte Wohnsiedlungen. Teilweise wurden mit den Überbauungen an der Georg-Rennerstrasse Lärmschutzmassnahmen realisiert. Der überwiegende Teil der Gebäude mit den Bewohnenden darin sind jedoch dem Verkehrslärm der Strasse, mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr von 18‚000 Fahrzeugen, ausgesetzt.
Die Georg-Rennerstrasse ist ein Autobahnzubringer und stellt gleichzeitig eine wichtige Verbindung ins Toggenburg dar. Das hohe Verkehrsaufkommen führt zu einer entsprechenden Lärmbelästigung der Anwohnerinnen und Anwohner. Die Dringlichkeit eines gesetzeskonformen Lärmschutzes ist durch die vielen Bewohnenden an der Georg-Rennerstrasse gegeben, welche zum Teil Lärmbelastungen von weit über dem Immissionsgrenzwert ausgesetzt sind. Gerade auch die Vertretungen der Bewohnenden des Lindenhofquartiers äusserten mehrfach den dringenden Wunsch nach einer Verbesserung der Lärmsituation.
Am 13. Juli 2007 wurde dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) das Lärmsanierungsprojekt Georg-Rennerstrasse durch das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen zur Prüfung eingereicht. Im Zuge der entstandenen Unsicherheiten betreffend Neugestaltung des Finanzausgleichs und Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) erfolgte erst am 23. Dezember 2008 die technische und finanzielle Zustimmung zum Lärmsanierungsprojekt seitens ASTRA. In diesem Zusammenhang wurde entschieden, dass die Georg-Rennerstrasse mehrheitlich aus dem Nationalstrassennetz gestrichen werden soll. Dadurch ist für das Lärmsanierungsprojekt kantonales Recht anzuwenden.
Das Lärmsanierungsprojekt gliedert sich in zwei Teilprojekte: Teilprojekt 1 Lärmschutzwände und Teilprojekt 2 Schallschutzfenster. Die Kosten werden zu 100 % vom Bund übernommen.
Siedlungsplanerische Aspekte stellen an das Lärmsanierungsprojekt unterschiedliche gestalterische Anforderungen. Der südliche Abschnitt soll den heute bestehenden Geländeeinschnitt akzentuiert aufnehmen und das heutige Erscheinungsbild möglichst belassen. Der nördliche Abschnitt hingegen soll das städtebauliche Erscheinungsbild aufnehmen und eine Transparenz der östlich der Georg-Rennerstrasse gelegenen Wohnsiedlung zur Stadt ermöglichen. Auf der Westseite ist eine 388 Meter lange Lärmschutzwand auf einem Damm geplant. Auf der Ostseite ist eine 504 Meter lange Lärmschutzwand (Leichtbeton mit Glaselementen) vorgesehen. Die Lärmschutzwände weisen je nach Abschnitt eine Gesamthöhe von 3,00 Meter bis 5,50 Meter auf. Dort wo laut Prognose die Immissionsgrenzwerte im Jahr 2027 (massgebender Bemessungszeitpunkt) überschritten sind, sind Beiträge an Schallschutzfenster im Projekt vorgesehen.
Das kantonale Tiefbauamt möchte nach erfolgtem Planauflageverfahren nach Strassengesetz bereits im Herbst 2009 mit den Bauarbeiten beginnen. Im Hinblick auf die täglichen Lärmimmissionen, denen die Anwohnerinnen und Anwohner ausgesetzt sind, wird eine möglichst rasche Realisierung begrüsst.
Eintreten war unbestritten. Die BVK stellt zwei Anträge. Zum einen soll der Stadtrat beauftragt werden, sich beim Kanton für eine städtebaulich und ästhetisch bessere Lösung der Lärmschutzmauern einsetzen. Zum anderen soll der Stadtrat beauftragt werden, sofern beim Projekt „Lärmschutz Georg-Rennerstrasse“ ein finanzieller Spielraum besteht, sich beim Kanton dafür einzusetzen, dass auch eine Lärmschutzmauer auf der westlichen Brückenseite realisiert wird; dabei soll die Aufwertung der Gestaltung (erster Antrag) 1. Priorität haben. Zur Begründung wies Guido Wick, Präsident der BVK, darauf hin, dass das Projekt aus ästhetischer und städtebaulicher Sicht ungenügend sei. Es entstehe eine massive Kanalwirkung, welche die trennende Wirkung der Georg-Rennerstrasse noch zementiere.
Unterstützung erhielt die BVK von der Fraktion GRÜNE prowil, welche sich zwar freue, dass endlich etwas gehe, die Gestaltung aber inakzeptabel findet. Zudem werde das Parlament vor die Wahl gestellt, entweder Ja zu sagen oder nichts zu erhalten, denn es sei davon auszugehen, dass bei einem Nein die Angelegenheit für längere Zeit vom Tisch sei. Das Parlament könne nicht mitwirken und die Fraktion forderte, dass das Parlament oder mindestens die BVK früher begrüsst werde. Zudem beantragte die Fraktion GRÜNE prowil Folgendes: „Der Stadtrat wird beauftragt, sich beim Kanton für ein eigenständiges Projekt Strassenraumgestaltung auf der Georg-Rennerstrasse (Gammakreisel bis mind. Zeughaus) einzusetzen. Dabei soll versucht werden, die Finanzierung über den Fonds Strassenraumgestaltung (Kanton: 65%, Stadt 35%) zu ermöglichen. Das Projekt soll unter anderem dazu führen, dass Automobilisten wahrnehmen, dass sie sich auf stark bewohntem Gebiet bewegen und entsprechend Rücksicht nehmen müssen.“ Dieser Antrag wurde durch das Parlament abgelehnt.
Marcus Zunzer, der zuständige Stadtrat, stellte das Projekt unter den Titel: „Das Quartier wartet.“. Seit seinem Amtsantritt am 1. Januar dieses Jahres sei er diesbezüglich mehrfach aus der Bevölkerung angegangen worden. Zur Frage der Gestaltung erklärte er, dass ein effektiver Lärmschutz nur auf diese Weise realisiert werden könne. Der Kanton sei indes gesprächsbereit, so dass ein gewisser Einfluss noch möglich sei. Merkbare Mehrkosten würden allerdings zulasten der Stadt Wil gehen. Eine frühere Mitwirkung durch das Parlament oder die BVK lehnte der Stadtrat ab, weil dies dem Gewaltenteilungsprinzip widerspräche.
Davon abgesehen war das Projekt über die Fraktionsgrenzen hinweg unbestritten. Das Projekt einschliesslich der beiden Anträge der BVK wurde genehmigt. Das Projekt untersteht dem fakultativen Referendum.
 
3.    Kanalisations- und Werkleitungserneuerungen in der Nelkenstrasse
Der vom Stadtrat und vom kantonalen Amt für Umwelt und Energie genehmigte Generelle Entwässerungsplan (GEP) von 2006 zeigt den Zustand des Kanalnetzes der Stadt Wil auf. Zudem enthält er Lösungsansätze zu Anpassungen des Entwässerungskonzeptes unter Berücksichtigung von Versickerung und Retention von Meteorwasser und dient als Grundlage zur Planung baulicher und betrieblicher Massnahmen.
Der GEP, der aus dem Jahr 2006 stammt, zeigt unter anderem die Überlastung der Abwasserleitungen im Wiler Südquartier auf. Die dortigen Abwasserleitungen wurden grossmehrheitlich zwischen 1920 und 1950 gebaut, nun besteht Erneuerungsbedarf, wozu ein Umsetzungskonzept mit vier Phasen definiert wurde.
Die Phasen 1 und 2, die Kanalerneuerung Feldstrasse (2006) und der Bau des Sammelkanals Glärnisch- und Lindenstrasse (2006 bis 2008) sind bereits abgeschlossen, die Kanalisationserneuerung Glärnisch- und Wiesenstrasse wurde als Phase 3 auf Frühsommer 2009 terminiert. Nun beantragt der Stadtrat dem Parlament einen Kredit von 950‘000 Franken für die Kanalisationserneuerung Nelkenstrasse, ebenfalls Bestandteil der Phase 3. Der letzte Teil, ein Entlastungskanal entlang der Autobahn ab Hubbach bis zum Alpbach wird zu einem späteren Zeitpunkt in einem separaten Projekt vorgelegt.
Die neue Entwässerungsleitung Nelkenstrasse wird mit glasfaserverstärkten Polyesterrohren (800 bis 1000 mm Nennweite) im Trassee der teilweise bestehenden Kanalisationsleitung erstellt. Damit werden die bestehenden Werkleitungstrassees nur minimal tangiert, zudem können die seitlichen Anschlüsse in gleicher Höhenlage abgenommen werden.
Parallel zur Kanalisationserneuerung planen die Technischen Betriebe Wil (TBW) Erneuerungen bei den Wasser- und Elektrizitätsleitungen, um Versorgungsengpässe zu beheben und die Versorgungssicherheit zu verbessern. Die hierfür erforderlichen 193‘000 Franken wurden mit dem TBW-Voranschlag 2009 bereits genehmigt.
Ohne Diskussion hiess das Stadtparlament den Kredit von 950‘000 Franken für die Kanalisationserneuerung Nelkenstrasse gut. Vorgesehen ist nun eine etappenweise Umsetzung der Arbeiten von der Glärnischstrasse her. Während der Bauarbeiten bleibt die Nelkenstrasse für den Durchgangsverkehr gesperrt, für Fussgänger und Velofahrende indes offen.
 
4.    Interpellation Luc Kauf, GRÜNE prowil: Kinderfreundliche Stadt Wil, auch bei den Wilmobil-Bustarifen?
Zusammen mit 22 Mitunterzeichnenden stellt Luc Kauf, GRÜNE prowil, in einer Interpellation vom 4. Juni 2009 Fragen zum Integralen Tarifverbund Ostwind (ITV) und bemängelt die teilweise sehr massiven Preiserhöhungen bei den Kindertarifen.
In seiner Beantwortung der sechs gestellten Fragen verweist der Stadtrat auf seine Beteiligung an der Vernehmlassung zur Einführung des Integralen Tarifverbunds (ITV). Darin kritisierte der Stadtrat die zum Teil massiven Tariferhöhungen insbesondere bei den Kindern und Jugendlichen um 60 bis 100 Prozent und stimmte den Tarifen nicht zu. Abgesehen von der Übernahme der Mehrkosten von 5‘000 Franken für die Einführung der Lokalzone Wil und der erfolgreichen Forderung nach Ausweitung der Zone 16 (bisher: Stadtgebiet Wil) bis nach Bronschhofen, Rossrüti Furtbach respektive Rickenbach Breite war keine weitergehende direkte Einflussnahme auf den ITV möglich. Ebenfalls keine Einflussnahme ist bei der Gültigkeitsdauer der Billette möglich – diese wird durch den ITV definiert.
Einfluss habe man via Leistungsvereinbarung zwischen Stadt und Wilmobil hingegen auf die Informationspolitik nehmen können: Man habe Wilmobil den Auftrag erteilt, die Informationen betreffend Tarifgestaltung Stadtbus und insbesondere Vergünstigungen für Kinder klarer ersichtlich auf der Wilmobil-Website zu platzieren. Zudem ist der Stadtrat bereit, eine lokale Vergünstigung für Kindertarife zu prüfen, falls die weiteren Gemeinden in der Lokalzone Wil (Bronschhofen, Rickenbach und Wilen) zusammen mit Wil den Differenzbetrag im Sinne einer Subventionierung übernehmen. Basierend auf den Verkaufszahlen für Kinderbillette müsste die Stadt hierfür mit Koste von 12‘000 Franken rechnen.
Die Frage, ob der Stadtrat zu seinen Legislaturzielen «innerstädtisches und regionales öV-Angebot bedürfnisgerecht ausgestalten» und «Wil als kinderfreundliche Stadt positionieren» stehe, bejaht der Rat und verweist auf die Systemoptimierung Stadtbus, das Konzept Schulwegsicherheit und die Veloinitiative, deren Anliegen der Stadtrat mittrage. Verknüpft nun der Interpellant die Thematik Kinderfreundlichkeit mit den neuen Stadtbus-Tarifen für Kinder, so ist ihm insofern Recht zu geben, als der neue Tarif im Vergleich zum alten nicht entsprechend familienfreundlich ist, hält der Stadtrat fest.
Der Interpellant wies an einem Beispiel auf die Problematik, welche er als „Absurdistan lässt grüssen“ bezeichnete, hin. Er zeigte sich mit der Beantwortung grundsätzlich zufrieden, obwohl die Antwort da und dort etwas klarer hätte sein dürfen. Antrag auf Diskussion wurde nicht gestellt, das Geschäft ist damit erledigt.
 
5.    Interpellation Mario Schmitt, SVP: Der Stadtsaal – gesellschaftliches Zentrum der Stadt Wil?
Mario Schmitt, SVP, reichte am 4. Juni 2009 mit 22 Mitunterzeichnenden eine Interpellation zum Stadtsaal Wil ein. Bei der Planung des Saales habe man den gesellschaftlichen Nutzen – insbesondere auch für Wils Vereine, Organisationen, Gruppierungen und Institutionen – hervorgehoben und sei von einer positiven Bilanz der betrieblichen Nutzung ausgegangen. Diese hohen Erwartungen sowohl bezüglich der Finanzen als auch bezüglich der Nutzung durch Vereine – hätten sich nur teilweise erfüllt, so der Interpellant.
In seiner Beantwortung listet der Stadtrat unter anderem den Pachtertrag auf, der seit 2002 jeweils zwischen 180‘000 und 316‘000 Franken lag: Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Pachteinnahmen zu positiv eingeschätzt und die Umsatzziele teilweise nicht erreicht wurden. Die Auslastung des Stadtsaales hat sich seit der Eröffnung insgesamt positiv entwickelt, so der Stadtrat. So nahm die Zahl der Veranstaltungs-Belegungstage (um 36 Prozent auf 483) ebenso zu wie die Kleinsaal-Belegungstage (um 33 Prozent auf 335), zudem ist der grosse Stadtsaal zu fast 50 Prozent ausgelastet (im Schnitt 160 Tage pro Jahr).
Was die Belegung durch einheimische Vereine anbelangt, sei das Mietprozedere einfach und der Tarif im Vergleich mit ähnlichen Lokalitäten in der Region als günstig zu bezeichnen, so der Stadtrat weiter. Die Belegung des grossen Stadtsaals durch Wiler Vereine liege seit 2000 zwischen 19 und 41 Prozent, diejenige der Kleinsäle zwischen 13 und 32 Prozent.
Während die einheimischen Benutzenden, die in den Genuss eines reduzierten Tarifes kommen, vermehrt den grossen Stadtsaal buchen, würden insbesondere die Kleinsäle durch auswärtige Besuchende beispielsweise für Seminare und Sitzungen genutzt. Dabei werde in dieser Statistik die Gruppe der Nutzer mit nicht reduziertem Tarif nur gesamthaft erfasst, wobei nicht unterschieden wird, ob es regionale Vereine, Unternehmen und Gruppierungen sind. Die Stadtverwaltung schätzt, dass rund 65 Prozent der Mieterinnen und Mieter, welche den ordentlichen Tarif zu entrichten haben, aus einem Umkreis von 30 Kilometern rund um Wil stammt.
Der Interpellant zeigte sich mit der Beantwortung seiner Interpellation nicht zufrieden. Die Antwort des Stadtrates sei selbstgefällig und zeige die desolate Situation des Stadtsaals auf. Der anlässlich der Volksabstimmung versprochene „warme Begegnungsort“ sei nicht entstanden. Das Ziel sei vielmehr gänzlich verfehlt worden. Es resultiere ein jährliches durchschnittliches Defizit von rund
46‘000 Franken; zudem seien Geräte nach nur rund 10 Jahren ersetzt worden, was nicht gerade für die Qualität der eingesetzten Geräte spreche. Der Stadtsaal müsse professioneller vermarktet werden und, wenn dies nicht fruchte, müsse die Möglichkeit einer Umnutzung in Betracht gezogen werden. Zudem sei nicht klar, wer vom Einheimischentarif profitieren könne – die SVP offenbar nicht, denn sie hätten den vollen Preis bezahlen müssen. Der zuständige Stadtrat Marcus Zunzer war ob des Vorwurfs der Selbstgefälligkeit erstaunt. Der Stadtrat habe die Interpellation so verstanden, dass vor allem „Zahlenmaterial“ geliefert werden soll. Dies habe der Stadtrat getan. Zudem erinnerte er daran, dass dem Stadtsaal in einer Volksabstimmung zugestimmt worden sei. Antrag auf Diskussion wurde nicht gestellt, das Geschäft ist damit erledigt.
 
6.    Interpellation Silvia Ammann, SP – Schwimmunterricht für alle

In ihrer Interpellation vom 4. Juni 2009 hält Silvia Ammann (SP) zusammen mit 24 Mitunterzeichneten fest, dass im 2007 in der Schweiz 36 Personen ertranken, dass 30 % der Kinder in der Schule keinen Schwimmunterricht erhalten und 15 % nie schwimmen lernen. Der Stadtrat wird angefragt, ob er gewillt sei, in den öffentlichen Schulen der Stadt Wil einen obligatorischen Schwimmunterricht einzuführen.
In seiner Antwort wies der Stadtrat darauf hin, dass im Kanton St. Gallen die Unterrichtsbereiche nach Inhalt und Lektionenzahl, die Bildungs- und Lernziele sowie die wöchentlichen Unterrichtszeiten verbindlich im Lehrplan vorgegeben werden. Der Lehrplan wird vom Erziehungsrat erlassen und daraufhin von der Regierung genehmigt. Weder der Stadtrat noch der Schulrat Wil sind befugt, bestimmte Unterrichtsbereiche und –inhalte als obligatorisch zu erklären. Stadtrat und Schulrat sorgen indessen durch freiwillige Zusatzangebote dafür, dass alle Kinder der Stadt Wil geeignete Möglichkeiten erhalten, das Schwimmen zu erlernen. Diese Zielsetzung wird seit vielen Jahren mit dem folgenden wichtigen Ergebnis gefördert: In den letzten 20 Jahren kam es in den beiden Freibädern der Stadt Wil zu keinem einzigen Badeunfall mit tragischem Ausgang, insbesondere zu keinem Ertrinkungstod eines Schulkindes.
Heute bestehen folgende Möglichkeiten der Lehrpersonen zur Durchführung von Schwimmunterricht:

•    Freier Schwimmbadbesuch: Die Lehrpersonen können mit ihrer Klasse ohne vorgängige Anmeldung die beiden Freibäder besuchen. Die Bedingung für den Freibadbesuch ist, dass die Lehrperson ein gültiges SLRG-Brevet besitzt.
•    Lektionen mit Schwimmlehrpersonen: Um einen zielgerichteten und methodisch-didaktisch einwandfreien Schwimmunterricht zu gewährleisten, steht seit dem Jahr 2008 in beiden Freibädern auf Voranmeldung je eine ausgebildete Schwimmlehrerin zur Verfügung. Der Schwimmunterricht wird gemeinsam mit der Lehrperson gestaltet und durchgeführt (sogenanntes Team-Teaching «Unterricht zu zweit»).
•    Kurse für Nichtschwimmer/-innen im Hallenbad: Seit langem besteht für Nichtschwimmer/-innen die Möglichkeit, im Hallenbad Bütschwil einen achtteiligen Kurs zu besuchen. Während jeweils 50 Minuten wird den Kindern im Frühling das sogenannte «kleine Schwimm-1×1» beigebracht.

 
Ein Hallenbad würde erstmals wetterunabhängige Schwimmunterrichtssequenzen während den 40 Jahresschulwochen erlauben, was für das Schulschwimmen der Schulen der Stadt Wil und der Aussengemeinden in mehrfacher Hinsicht einen erheblichen Vorteil darstellen und zusätzliche Schulschwimmprojekte ermöglichen würde.
Die Interpellantin zeigte sich mit der Antwort des Stadtrates zufrieden. Antrag auf Diskussion wurde nicht gestellt, das Geschäft ist damit erledigt.
 
7.    Motion Peter Hauser, EVP: Förderung des Ersatzes ineffizienter Haushaltsgeräte mit finanziellen Beiträgen durch die Stadt Wil
Peter Hauser, EVP, hat am 4. Juni 2009 zusammen mit 13 Mitunterzeichneten eine Motion eingereicht, in der er den Stadtrat auffordert, während fünf Jahren mit städtischen Beiträgen den Ersatz von energieineffizienten Haushaltsgeräten zu unterstützen.
Der Stadtrat beantragt, die Motion nicht erheblich zu erklären: Mit dem Nachtrag IV Baureglement hat sich die Stadt Wil zur Energieförderung bekannt und die zu fördernden Massnahmen gleichzeitig auf den Gebäudebereich beschränkt. An diesem Grundsatz ist festzuhalten, weil mit der Förderung des Ersatzes von Haushaltsgeräten falsche Anreize geschaffen werden, hält der Stadtrat in seiner Begründung fest. Die Motion macht auch aus zeitlichen Überlegungen keinen Sinn mehr, da ab 1. Januar 2010 die zwingenden Bundesvorschriften im Bereich Effizienzanforderungen an Haushaltsgeräte eine finanzielle Förderung ausschliessen, so der Stadtrat weiter.
Der Erstunterzeichnete zeigte sich mit der Antwort des Stadtrates zufrieden und zog in der Folge seine Motion zurück.
 
Parlamentarische Vorstösse:
An der Sitzung des Stadtparlaments wurden keine parlamentarischen Vorstösse eingereicht.
 
 

St.GallenSt.Gallen / 18.09.2009 - 15:48:42