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Gebäude sind energetisch auf dem Stand der Technik

SG. Im III. Nachtrag zur Energieverordnung wird ausführlich beschrieben, wie die Bestimmungen des kantonalen Energiegesetzes umgesetzt werden sollen.

Die in der Verordnung enthaltenen Massnahmen richten sich bezüglich Energieverbrauch im Gebäude nach dem gegenwärtigen Stand der Technik. Die Regierung des Kantons St.Gallen schickt den Entwurf der überarbeiteten Energieverordnung in die Vernehmlassung.

Im Bereich des Wärmeschutzes sollen bei Neubauten die Standards von MINERGIE (ohne Komfortlüftung) weitgehend eingehalten werden. Nebst anderen Massnahmen legt die kantonale Energieverordnung konkrete Vorschriften für Neubauten fest:

• Brauchwasser in Gebäuden darf grundsätzlich nicht direkt elektrisch erwärmt werden (Elektroboiler). Ausnahmen sind zulässig, wenn das Wasser überwiegend mit erneuerbarer Energie oder nicht anders nutzbarer Abwärme erwärmt wird.

• Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen (Öl, Gas) betrieben werden, müssen die Kondensationswärme ausnutzen können.

• Neubauten müssen über einen Sonnenschutz verfügen, damit die Raumtemperatur nicht mit Klimageräten gesenkt werden muss.

• Der Bedarf für eine Klimaanlage muss nicht mehr nachgewiesen werden. Stattdessen müssen Klimaanlagen bestimmte technische Anforderungen hinsichtlich Energieeffizienz erfüllen.

• Bei der Planung von Bauten, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, müssen die Grenzwerte des jährlichen Elektrizitätsbedarfs für Beleuchtung und Lüftung bzw. Klimatisierung eingehalten werden.

Die Überarbeitung der Energieverordnung ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des kantonalen Energiekonzepts. Die Bestimmungen nehmen Bezug auf die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2008). Diese bilden ein Gesamtpaket energierechtlicher Vorschriften im Gebäudebereich, die zur Steigerung der Energieffizienz und zu einer schweizweiten Harmonisierung führen sollen. Dadurch wird dem Gewerbe, das in mehreren Kantonen tätig ist, die Rechtsanwendung wesentlich erleichtert. Alle ausgearbeiteten Mustervorschriften stützen sich weitgehend auf die technischen Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) ab.

Die Regierung hat einen vom Baudepartement ausgearbeiteten Verordnungsentwurf erstmals beraten und lädt nun alle Interessierten ein, diesen Entwurf samt Bericht im Internet unter (www.energie.sg.ch) einzusehen. Schriftliche Stellungnahmen dazu können dem Baudepartement bis 20. Oktober 2009 eingereicht werden.

St.GallenSt.Gallen / 10.09.2009 - 08:36:15