• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich
Menu

Überbauung Ziegelhof: Rückkaufsrechte können nicht mehr ausgeübt werden

SG. Das Baudepartement St.Gallen hat ein Gutachten zu Bestand und Gültigkeit der Rückkaufsrechte auf dem Ziegelhof in Auftrag gegeben.

Der Gutachter Dr.iur. Bernhard Trauffer aus Chur kommt darin zum Schluss, dass der Kanton die Flächen nicht mehr zurückkaufen kann.

Rund 10’000 m2 Fläche des Ziegelhofareals in Schmerikon wurden vom Kanton St.Gallen beim Verkauf zwischen 1947 und 1953 mit einem Rückkaufsrecht ausgestattet. Diese Verträge sind gültig zustande gekommen. Nachforschungen des Staatsarchives zeigen, dass der Kanton St.Gallen an den restlichen rund 6’800 m2 Landfläche des heutigen Ziegelhofareals nicht beteiligt war. Diese Fläche gehört der Johann Müller AG Schmerikon (JMS); sie liegt heute in der Industriezone und gehört gemäss kantonalem Richtplan zum Vorranggebiet „Siedlung/Gewerbe“.

Häfen nach wie vor gewerblich genutzt
Mit Rückkaufsrechten belastet sind im Wesentlichen die heutigen Häfen Ost und West. Der Kanton St.Gallen hat sie bis 2015 mit einer Sondernutzungskonzession für die gewerbliche Nutzung ausgestattet. Das Gutachten zeigt, dass beide Häfen auch heute noch unverändert gewerblich genutzt werden. Der Gutachter kommt zudem zum Schluss, dass lediglich die Rückkaufsrechte von 1947 im Grundbuch rechtmässig vermerkt wurden. Die anderen Rückkaufsrechte entfielen mit der Übernahme der ehemaligen Müller & Co. durch die JMS. Doch auch das Rückkaufsrecht von 1947 kann nicht mehr ausgeübt werden. Wegen der persönlichen Betroffenheit der JMS und der langen Dauer wäre der Rückkauf ein Rechtsgeschäft, das die Persönlichkeit verletzt.

Kein definitives Gesuch
Weil bis heute kein Gesuch zur Genehmigung eines Sondernutzungs- und Teilzonenplans eingegangen ist, kann sich die St.Galler Regierung auch nicht abschliessend zu einer möglichen Genehmigung äussern. In einer Vorprüfung hat der Kanton St.Gallen der Gemeinde Schmerikon im Jahr 2005 die Voraussetzungen mitgeteilt, unter denen die Genehmigung eines Sondernutzungs- und Teilzonenplans Ziegelhof in Aussicht gestellt werden kann. Das „Ja“ der Schmerkner Bevölkerung zum Referendum hat zur Folge, dass sich das Baudepartement nicht mit dem Gesuch befassen kann.

St.GallenSt.Gallen / 08.09.2009 - 09:32:21