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Mädchen (6) stirbt nach Skiunfall – Spital muss zahlen

Rheineck/SG. Wegen Fehlern einer Rettungssanitäterin ist eine 6-Jährige nach einem Skiunfall in den Flumserbergen gestorben. Das Kreisgericht hat jetzt den Eltern 80 000 Franken Schmerzensgeld zugesprochen.

Gemäss dem Urteil von heute muss das Spital Walenstadt ausserdem 8600 Franken Schadenersatz zahlen. Die vom Gericht festgelegten Beträge liegen unter den von den Eltern geforderten rund 160 000 Franken (140 000 Franken Genugtuung, 19 000 Franken Schadenersatz).

Das Spital hatte sich nur zur Zahlung von gut 50 000 Franken bereit erklärt. Bei der Festlegung des Schmerzensgeldes berücksichtigte das Gericht die Tatsache, dass die Eltern ihr einziges Kind verloren und wahrscheinlich kinderlos bleiben werden, wie Gerichtspräsident Walter Würzer gegenüber der Nachrichtenagentur SDA erklärte.

Das Mädchen hatte beim Skifahren in den Flumserbergen einen Beinbruch erlitten. Es wurde vom Pistenrettungsdienst, später von einer Sanitäterin des Spitals Walenstadt betreut. Sie verabreichte ihm ein Schmerz- und ein Beruhigungsmittel, nachdem das Kind bereits zuvor vom Pistenretter ein anderes Schmerzmedikament erhalten hatte.

Atemstillstand

Auf dem Weg zur Ambulanz erlitt die 6-Jährige einen Atemstillstand. Die Rettungssanitäterin bemerkte dies zu spät, weil sie die Atmung und den Puls nicht überwachte. Der Einsatz des Beruhigungsmittels – das auch als Narkosemittel verwendet wird – hätte eine strikte Überwachung der Patientin erfordert.

Das Mädchen wurde reanimiert und von der Rega ins Kinderspital nach St. Gallen geflogen. Doch jede Hilfe kam zu spät. Die Ärzte mussten den Hirntod feststellen.

Laut dem Anwalt hätte es «unglaublich wenig gebraucht», um das Kind zu retten. Eine Bekannte der Familie habe die Sanitäterin darauf hingewiesen, dass das Mädchen blaue Lippen und Fingernägel habe. Die Sanitäterin habe aber nicht reagiert. Der Anwalt warf ihr grobe Fahrlässigkeit vor.

Er äusserte auch deutliche Kritik am Spital Walenstadt. Nach dem tragischen Todesfall sei niemand bereit gewesen, offensichtliche Fehler zuzugeben oder Verbesserungen beim Notfalldienst zu prüfen. Die Eltern warteten bis heute auf eine Entschuldigung der Spitalverantwortlichen.

Spital-Anwalt: Forderungen zu hoch
Der Rechtsvertreter des Spitals Walenstadt zeigte sich völlig unbeeindruckt. Er äusserte kein Wort des Bedauerns und keinerlei Verständnis für den Schmerz der Eltern. Ihre Geldforderungen seien willkürlich und gingen «weit über das Übliche hinaus».

Die Rettungssanitäterin treffe nur ein geringes Verschulden, betonte er. Die Sanitäterin wurde Anfang 2008 mit Strafbescheid des Untersuchungsamts Uznach der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe sowie 1500 Franken Busse verurteilt.

St.GallenSt.Gallen / 19.03.2009 - 11:56:56