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16’000 Franken Verlust

Hundwil. Der Gemeinderat rechnet für das kommende Jahr mit einem negativen Überschuss von 16'000 Franken.

Der Gemeinderat hat über folgende zwei Grundlagen verhandelt:

Auwandüberschuss
Bei einem Aufwand von 5’984’700 Franken und einem Ertrag von 5’968’700 Franken rechnet der Voranschlag 2008 mit einem Aufwandüberschuss von 16’000 Franken.

Die Ausarbeitung des Voranschlages 2008 gestaltete sich schwierig. Die Finanzströme und Aufgabenteilung zwischen dem Bund und Kanton und zwischen dem Kanton und den Gemeinden werden ab 1. Januar 2008 neu geordnet. Gleichzeitig tritt eine Revision des kantonalen Steuergesetzes in Kraft. Mit dem Wegfall des indirekten Finanzausgleichs werden die Gemeindebeiträge nicht mehr nach der Steuerkraft, sondern nach Anzahl Einwohner verteilt.

Hundwil mit der niedrigsten Steuerkraft erfährt dadurch Mehrbelastungen. Als unmittelbare Auswirkung davon darf mit einer Erhöhung des direkten Finanzausgleiches gerechnet werden. Die Steuerausfälle aufgrund der Entlastungen bei der Familienbesteuerung, der Wohneigentumsförderung, der Unternehmer- und Unternehmungsbesteuerung können mit der Auszahlung eines Anteils am ausserordentlichen Nationalbankgewinn aufgefangen werden.

Die 960’700 Franken sind im Jahr 2007 für einmalige Sonderabschreibungen zu verwenden. Dadurch reduzieren sich für 2008 die Passivzinsen sowie der Abschreibungsbedarf auf dem Verwaltungsvermögen.

Der Gemeinderat ist gewillt, die Attraktivität der Gemeinde Hundwil zu verbessern. Er ist dabei auf die Mitwirkung der Einwohnerinnen und Einwohnern angewiesen. Die angestrebte Verbesserung des Baulandangebotes kann nicht erreicht werden. Keiner der in Frage kommenden Grundeigentümer ist bereit, sein Land einzonen und erschliessen zu lassen, damit es Bauinteressenten angeboten werden kann.

Dagegen kann der Gemeinderat seitens der Steuerbelastung reagieren. Der Voranschlag beruht auf einem von 4,50 um 0,20 auf 4,30 Einheiten reduzierten Steuerfuss.

Den Investitionen von 768’000 Franken stehen Abschreibungen von 542’350 Franken gegenüber. Demzufolge wird 2008 mit einer Nettoinvestionszunahme von 225’650 Franken gerechnet.

Der Gemeinderat beantragt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern einstimmig, den Voranschlag 2008 mit einem Aufwandüberschuss von 16’000 Franken und einem reduzierten Steuerfuss von 4,30 Einheiten an der Abstimmung vom 25. November zur Annahme.

Ortsplanung
Zur Teilrevision der Ortsplanung setzte der Gemeinderat eine Kommission ein. Diese wurde fachlich durch die ERR Raumplaner FSU SIA, Herisau, begleitet. Im September 2005 fand die erste Sitzung statt. Ziel war, die Bevölkerungszahl mittels erhältlichem Bauland zu stabilisieren resp. abgestimmt auf die heutige Infrastruktur anzuheben. Zusätzlich sind die Auswirkungen des neuen Baugesetzes und des neuen Richtplanes des Kantons zu berücksichtigen.

Die Siedlungsentwicklung konzentriert sich wegen nicht erhältlichem Bauland vor allem auf Einzonungen im Nichtbaugebiet. Grössere an den Dorfkern angrenzende und bereits rechtskräftig ausgeschiedene übrige Gemeindegebiete sind aus landwirtschaftspolitischen Gründen nicht erhältlich.

Als Grundlage für die Ausarbeitung des Teilzonenplanes diente der aus dem Jahre 1993 bestehende Zonenplan. In den Gebieten Mitledi/Katzenbühl, Sonderau, Befang-Zürchersmühle und Lehnen sind kleinere Einzonungen geplant. Die Neueinzonungen von rund 2,4 Hektaren weisen eine Kapazität für rund 70 Einwohner auf. Als Ergebnis der Überarbeitung der Ortsplanung liegen folgende Planungsinstrumente vor:
– Teilrevision Zonenplan, Änderungen des Zonenplanes
– Nachtrag zum Teilzonenplan, Verkehrsflächen
– Teilrevision Gemeinderichtplan, Änderungen des Gemeinderichtplanes
– Bericht zum Gemeinderichtplan
– Erschliessungsprogramm
Das Baureglement wurde dort angepasst, wo dies aufgrund des neuen Zonenplans oder der Erfahrungen in den letzten Jarhen notwendig war. Die Grundlage für die Revision bildeten zudem das neue kantonale Baugesetz mit der Bauverordnung.
In der Zeit vom 31. Oktober bis 30. November liegen die Unterlagen öffentlich auf. Allfällige Wünsche auf Abänderung der Vorlage sind bis zu diesem Datum schriftlich der Gemeindekanzlei, 9064 Hundwil, einzureichen. Jedermann kann auf der Gemeindekanzlei in die Teilrevision der Ortsplanung Einsicht nehmen.
Zudem findet am Donnerstag, 8. November, 20 Uhr, im Restaurant «Rössli» eine öffentliche Orientierung statt. An derselben Veranstaltung wird das Budget 2008 erläutert. Dazu sind sämtliche Stimmbürgerinnen und Stimmbürger herzlich eingeladen.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 26.10.2007 - 14:43:00