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Strafmilderung für Heilpraktiker-Paar

AR. Das Ehepaar hatte durch «Darlehen» Patienten, Verwandte und Freunde um über 800'000 Franken geprellt.

Das Ausserrhoder Obergericht bestätigte jetzt Schuldsprüche wegen gewerbsmässigen Betrugs. Es milderte allerdings das Strafmass des Kantonsgerichts deutlich, wie aus dem Urteil vom Freitag hervorgeht.

Statt unbedingter Freiheitsstrafen von 34 Monaten sprach es teilbedingte Strafen aus: Der Mann wurde zu 27 Monaten, die Frau zu 26 Monaten verurteilt. Absitzen müssen die beiden aber nur je sechs Monate.

Spielsucht der Ehefrau
Für die Frau ordnete das Obergericht die Fortsetzung einer ärztlichen Behandlung wegen ihrer Spielsucht und Depressionen an. Sie muss den Strafvollzugsbehörden halbjährlich darüber Bericht erstatten. Das Paar hatte bis 2002 eine Naturheilpraxis in Ausserrhoden betrieben. Wegen finanzieller Probleme, zum Teil als Folge der Spielsucht der Frau, begannen sie bei Verwandten, Freunden und Patienten Darlehen aufzunehmen. Ihre Schulden nahmen zu – zuletzt klaffte ein Loch von 940’000 Franken.

Konkurs und Strafverfahren
2002 kam es zum Konkurs. Die Justizbehörden schalteten sich ein und klagten das Paar wegen Veruntreuung und gewerbsmässigen Betrugs an. Die beiden wurden vom Kantonsgericht verurteilt, zogen den Fall jedoch ans Obergericht weiter. Dieses versuchte in der Berufungsverhandlung Anfang Woche die Hintergründe des Falls zu erkennen. Die Antworten des Heilpraktikers und seiner Frau, die heute getrennt leben, brachten allerdings wenig Klarheit. Die Verteidiger beantragten bedingte Freiheitsstrafen.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 31.08.2007 - 15:25:00