• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich
Menu

Den Namen «Linth Möbel» bewusst missbraucht

Die Staatsanwaltschaft St.Gallen hat gegen die Verantwortlichen der Möbel Linth + OTA GmbH, Appenzell, eine Strafuntersuchung eröffnet.

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen ermittelt gegen die Verantwortlichen der Möbel Linth + OTA GmbH, Appenzell, wegen gewerbsmässigen Betruges, gewerbsmässigen Wuchers, Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie diversen Widerhandlungen gegen die Preisbekanntgabeverordnung (PBV).

Den Verantwortlichen wird vorgeworfen, den Namen «Linth Möbel» bewusst missbraucht zu haben. Die Masche war laut Untersuchungsrichter Simon Burger immer die gleiche: «An verschiedenen Standorten in der Schweiz wurden «Möbel-Liquidationsverkäufe» mit dem Namen «Linth Möbel» getätigt.»

Gezielt Bezug auf Konkurs genommen
Das Schweizer Traditionsunternehmen «Linth Möbel AG» mit Sitz in Kaltbrunn ging im Jahr 2004 Konkurs. Anschliessend hat die «Möbel Linth + OTA GmbH» mit Sitz in Appenzell die Markenbezeichnung «Linth Möbel» erworben. Und, wie Untersuchungsrichter Burger ihr vorwirft, «bewusst missbraucht». «Das Unternehmen hat mit dem Namen «Linth Möbel» geworben und gezielt Bezug auf den Konkurs des Unternehmens genommen, um die Kunden zu täuschen und ihnen «Schnäppchen» als «echte Linth Möbel» zu verkaufen», so Burger.

In Wirklichkeit seien diese «Linth Möbel Schnäppchen» aber keine echten «Linth Möbel», sondern Waren anderer Anbieter, teils aus dem Ausland, gewesen, die zu völlig überhöhten Preisen verkauft wurden. «Die verkauften Möbel hatten keinen Bezug zur Traditionsmarke», so Burger. Zudem seien auch Orientteppiche mit massiven Preisreduktionen angeboten worden. «Nach heutigem Standt dürften die Orientteppiche aber zum effektiven Marktwerkt (und nicht massiv reduziert wie in der Werbung versprochen) verkauft worden sein», heisst es in der Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft.

Zufällig auf Betrug gestossen
Obwohl das Unternehmen bereits seit Ende 2004 den Namen «Linth Möbel» gezielt missbrauchte, stiess die Staatsanwaltschaft St.Gallen erst anfangs 2007 per Zufall darauf. «Bei uns ging eine Anzeige der Gewerbepolizei wegen diversen Verstössen über die Preisbekanntgabeverordnung ein. Anschliessend haben wir weitere Abklärungen getroffen und sind im Internet zufällig auf einen Geschädigten gestossen», erklärt Buger. Der Geschädigte sei dann einvernommen und so die Masche der mutmasslichen Betrüger aufgedeckt worden.

Hausdurchsuchungen – Filiale geschlossen
Am 8. Mai 2007 wurde die Filiale in Abtwil geschlossen und zeitgleich Hausdurchsuchungen in den Verkaufsräumlichkeiten der Gesellschaft an der Bionstrasse 1, 9015 St. Gallen sowie am Sitz der Gesellschaft an der Weissbadstrasse 14, 9050 Appenzell, durchgeführt. Die gesamten Verkaufsräumlichkeiten (samt Möbeln und Teppichen) sowie die Geschäftsunterlagen wurden beschlagnahmt. Ferner wurden sämtliche Bankkonti der Gesellschaft, total zirka 2,1 Millionen Franken gesperrt.

Filiale wird wieder geöffnet
«Die Filiale wurde geschlossen, um sämtliche Waren begutachten zu lassen. Die Begutachtung ist in der Zwischenzeit abgeschlossen. Die Filiale wird wohl diese oder im Laufe der nächsten Woche wieder geöffnet werden können – dann aber unter strengen Auflagen», so Burger.

Angeschuldigte bestreiten Tatvorwurf
Die Angeschuldigten bestreiten den Tatvorwurf. Nach ihrer Auffassung sei der Name «Linth Möbel» korrekt erworben worden und die Konsumenten seien mit hochwertigen Möbeln und Teppichen beliefert worden. Zudem sei die Kundschaft durchaus in der Lage, Preise zu vergleichen und gerade bei Liquidationsverkäufen sei die Kundschaft sehr kritisch.

Anders beurteilt die Staatsanwaltschaft das Vorgehen. Sie hat Anklage erhoben wegen gewerbsmässigen Betruges, gewerbsmässigem Wucher, Widerhandlung gegen das UWG und Widerhandlung gegen das PBV. «Der Strafrahmen im Falle des gewerbsmässigen Betruges liegt zwischen Bussen à 90 Tagessätzen und zehn Jahren Freiheitsstrafe», so Untersuchungsrichter Burger. Die Strafe dürfte erfahrungsgemäss jedoch nicht all zu hoch ausfallen. Da der Staat aber sämtliche Bankkonti gesperrt und rund 2,1 Millionen Franken beschlagnahmt hat, kann dieses Geld bei einer Verurteilung den Geschädigten oder auch dem Staat ausbezahlt werden.

Auch betroffen?
Kunden der Möbel Linth + OTA GmbH finden auf der Homepage der Staatsanwaltschaft St. Gallen unter www.staatsanwaltschaft.sg.ch weitere Informationen. Die Staatsanwaltschaft rechnet mit mehreren hundert Geschädigten.

Werbung in Zeitungen und im Radio
Viele haben vielleicht nocht die immer wiederkehrende Werbung in Print- und Radiomedien mit Ankündigungen wie «Jetzt übernimmt die Bank!», «Totale Restbestands-Zwangsliquidation zum Ausgleich des Schuldsaldos», «Erwerben Sie jetzt Spitzen-Qualität zum sensationellen Restbestands-Tiefstpreis!», «Auf den gesamten hochwertigen Möbelbestand: 50 Prozent, 60 Prozent, 70 Prozent», «Kompromisslose Liquidation bis zum letzten Stück!» oder «Ohne Rücksicht auf Verluste!» in Erinnerung. Vor allem damit hat die Firma zahlreiche Kunden gewonnen und laut Staatsanwaltschaft auch betrogen.

Ältere Artikel zu diesem Thema
– «Firma geschlossen: Spur nach Appenzell» vom Samstag, 2. Juni 2007

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 04.06.2007 - 10:50:00