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Rechtssicherheit dank Beschwerderecht

SG/AP. An der Hauptversammlung des VCS wurde das Präsidium neu geregelt. Nach sieben Jahren trat Doris Königer von der Spitze des Verbands zurück.

Die statuarischen Geschäfte waren schnell abgearbeitet. Die Jahresrechnung schloss bei einem Umsatz von rund Fr. 125’000 mit einem kleinen Gewinn von Fr. 5500. Mit Ausnahme des langjährigen Vorstandsmitglieds Guido Wick aus Wil stellten sich alle Bisherigen erneut zur Wahl.

Zu einer Rochade kam es beim Präsidium: Doris Königer, die seit Mai 2000 die Geschicke der VCS-Sektion leitet, übergibt ihr Amt gleich an zwei Nachfolger: Kantonsrat Ruedi Blumer aus Gossau und der St.Galler Martin Stamm als bisheriger Vizepräsident werden im Co-Präsidium Arbeit und Verantwortung gemeinsam schultern. Beide können jedoch weiterhin auf ihre Vorgängerin zählen, bringt Königer doch ihre Erfahrung weiter im Vorstand ein.

Nein zur Zerstörung von Natur und Heimat
Auch in diesem Jahr zeigte der Jahresbericht auf, wie vielseitig das Engagement des VCS ist. Seit Jahren stehen diese Aktivitäten aber im Schatten der Diskussion um die Verbandsbeschwerde. Die Erfolge des VCS und anderer Umweltverbände zeigen, wie wichtig dieses Mittel zur Durchsetzung des Umweltrechtes ist.

Ohne Beschwerderecht sind den Verbänden als Anwälten des Natur- und Heimatschutzes die Hände gebunden. Denn wo kein Kläger ist, kann auch kein Richter ungesetzliche Bauvorhaben korrigieren und damit Gesetzesverstösse verhindern. Die Hauptversammlung verabschiedete eine Resolution mit der Aufforderung an die Stimmberechtigten des Kantons St.Gallen, Nein zu sagen zur Zerstörung von Natur und Heimat. Und damit auch Nein zur Abschaffung des kantonalen Verbandsbeschwerderechts am 17. Juni.

Erhaltung des funktionierenden Rechtsstaates
Weiter fordert die Resolution von den PolitikerInnen aller Parteien eine klare und unmissverständliche Stellungnahme zum Schutz von Umwelt und Heimat. Und damit zur Erhaltung des funktionierenden Rechtsstaates, zu dem auch das Recht der Verbandsbeschwerde gehört.

Im Anschluss an den statuarischen Teil der Versammlung referierte der Verkehrsplaner Patrick Ruggli über die Gesamtverkehrsoptimierung der neu fusionierten Stadt Rapperswil-Jona. Einmal mehr wurde deutlich, dass die Lösung der Verkehrsprobleme nicht im Bau neuer Strassen und Tunnels zu finden ist. Die Verkehrssituation rund um die Rosenstadt wird den VCS auch in Zukunft beschäftigen.

Neues Präsidium
Präsidium und Vorstand der VCS Sektion St.Gallen/Appenzell setzen sich neu wie folgt zusammen: Ruedi Blumer, Kantonsrat (Gossau) und Martin Stamm (St.Gallen) als Co-Präsidenten; Doris Königer (St.Gallen), Daniel Schöbi (St.Gallen), Urs Bernhardsgrütter, Nationalrat (St. Gallen).

Resolution zum Verbandsbeschwerderecht
Das Verbandsbeschwerderecht steht unter Beschuss. Auf Bundesebene, aber auch in verschiedenen Kantonen. Der Regierungsrat von Schaffhausen hat einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoss abgelehnt und damit das kantonale Verbandsbeschwerderecht geschützt.

Auch der Regierungsrat des Kantons Aargau lehnt eine Abschaffung des kantonalen Beschwerderechts ab. Seine Begründung: Es sei wünschenswert, wenn die mit den aargauischen Verhältnissen vertrauten Verbände ihre Interessen einbringen. Dank ihrem Fachwissen und den guten Kontakten liessen sich Konflikte oft direkt und unbürokratisch lösen. Dass die Verbände keine Bauverhinderer sind, ist dank einer Studie des eidgenössischen Wirtschaftsamtes SECO1 inzwischen auch belegt.

Amphibienlaichgebiete anstatt Deponien
Die bisherige Handhabung der kantonalen Beschwerdemöglichkeit durch die Verbände müsste sowohl die St.Galler Regierung als auch das Parlament zu einer positiven Bewertung dieses Rechtsmittels bewegen. Denn nur dank diesem kantonalen Beschwerderecht konnten wertvolle Naturobjekte und erhaltenswerte Bauten vor der Zerstörung bewahrt werden: Amphibienlaichgebiete anstatt Deponien, gesunde Ufervegetationen anstatt Bauzonen, eine als Ausstellungsraum genutzte historische Lokremise anstatt Parkplätze.

– Die Teilnehmenden der VCS-Hauptversammlung rufen alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auf, die kurzsichtige Entscheidung der Regierung und des Parlaments zu korrigieren und damit Nein zu sagen zur Zerstörung von Natur und Heimat.
– Von den PolitikerInnen aller Parteien erwartet die VCS-Hauptversammlung, dass sie sich klar und unmissverständlich hinter das Beschwerderecht und damit den Schutz von Umwelt und Heimat und letztlich hinter den Rechtsstaat stellen.

Ohne Beschwerderecht sind den Verbänden als Anwälte des Natur- und Heimatschutzes die Hände gebunden. Denn wo kein Kläger ist, kann auch kein Richter ungesetzliche Bauvorhaben korrigieren und damit Gesetzesverstösse unterbinden. Das Verbandsbeschwerderecht gehört zu einem funktionierenden Rechtsstaat. Darum Nein zur Abschaffung, Nein zum VI. Nachtrag zum Verwaltungsrechtspflegegesetz.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 13.05.2007 - 11:53:00