Wahlaufstellung neu geregelt
Wolfhalden. Der Gemeinderat hat einen neuen Ablauf der Aufstellung von Wahlvorschlägen vor Gesamterneuerungs- oder Ergänzungswahlen einberufen.
Art. 16 der Gemeindeordnung besagt, dass der Gemeinderat vor Gesamterneuerungs- bzw. Ergänzungswahlen zur Aufstellung von Wahlvorschlägen eine öffentliche Wahlversammlung einberuft, zu der alle in der Gemeinde wohnhaften Wählerinnen und Wähler eingeladen sind.
Die Regelung über den Versammlungsablauf obliegt dem Gemeinderat. Diese Regeln sind vom Gemeinderat an der letzten Sitzung neu gefasst worden. Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass anlässlich der Wahlversammlung die Gelegenheit geboten wird, die Kandidatinnen und Kandidaten etwas kennenzulernen.
Im Übrigen geht es wie bisher darum, Wahlvorschläge aufzunehmen und offiziell zu publizieren. Für die Portierung der aufgerufenen Personen findet jedoch keine Ausmehrung der Stimmen mehr statt. Die Namen der vorgeschlagenen Personen werden (sofern sie zur Übernahme des Amtes bereit sind) in alphabetischer Reihenfolge veröffentlicht.