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Waldstatt kritisch optimistisch

Waldstatt. Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Steuergesetzes AR ist eröffnet. Waldstatt befürwortet Teile davon, ist aber für mehr Unterstützung der Gemeinden.

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass bei den natürlichen Personen die Steuerausfälle für die Gemeinde Waldstatt im Vergleich zur letzten Vorlage praktisch gleich hoch sind, sprich rund 137’000 Franken pro Jahr.

Bei den juristischen Personen soll der Gewinn mit 6,6 Prozent besteuert werden. Aus auch auf kantonaler Ebene bekannten Gründen trifft diese Bestimmung die finanzielle Achillessehne unserer Gemeinde. Die Einbussen betragen rund 470’000 Franken pro Jahr. Gesamthaft gesehen muss die Gemeinde mit jährlichen Ausfällen von 600’000 Franken rechnen. Dies bei einem heutigen Steuertotal von 4,85 Millionen Franken.

Düstere Zukunft
Waldstatt ist überzeugt: Trotz Goldertrag wird es der Gemeinde nicht möglich sein, die Verluste bis ins Jahr 2014 aufzufangen. Es sei zwar angedeutet worden, dass für die am ärgsten betroffenen Gemeinden ein Härteausgleich für die Dauer von vier Jahren in Aussicht gestellt wird. Die Verluste würden jedoch zeigen, dass eine solche befristete Massnahme nie ausreichen werde, ist sich der Gemeinderat sicher.

Waldstatt will weiter nach Lösungen suchen
Damit Waldstatt trotzdem sein Ziel erreichen kann, weiterhin eine attraktive Wohngemeinde zu bleiben sind grosse Anstrengungen in allen Bereichen, so etwa Raum- oder Finanzplanung, dringend nötig. Als wirtschaftsfreundliche Gemeinde will Waldstatt daher nach Lösungen suchen, die sowohl den Unternehmen als auch der Gemeinde selbst möglichst optimale Voraussetzungen bieten. Das in die Vernehmlassung gegebene Steuergesetz kann auch in diesem Bereich, ohne Härteausgleich, ohne weiteres dazu beitragen, dass aus heute eigenständigen unabhängigen Gemeinden nicht Finanzhilfe-Empfänger werden, lässt der Gemeinderat verlauten.

Der Gesetzesentwurf sieht ausserdem vor, dass Ertrag der Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im Umfang von 55 Prozent an die Gemeinden fallen. Der Gemeinderat schlägt hingegen vor, den Gemeinden 66 Prozent des Ertrages zukommen zu lassen.

Mit der Steuergesetzrevision sind die Weichen für einen attraktiven Unternehmensstandort Appenzell Ausserrhoden gestellt. Ausserdem ist nach Ansicht des Gemeinderates ist das Halbsatzverfahren gleichzeitig mit der Steuerreform als Gesamtpaket einzuführen.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 13.02.2007 - 07:03:00