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Gericht erklärt Plan für ungültig

Ausserrhoden. Das Verwaltungsgericht hat eine Baubewilligung für sechs Mehrfamilienhäuser in der Bündt in Teufen aufgehoben.

Gemäss Baureglement und Zonenplan der Gemeinde Teufen gehört das nördlich des Dorfzentrums gelegene, ansteigende und gut einsehbare Gebiet der Bündt zur Wohnzone mit zwei Vollgeschossen und verlangt der Umgebung angepasste Dachformen. Auf der Basis eines 2002 vom Regierungsrat genehmigten Quartier- und Gestaltungsplanes reichte im Herbst 2004 die Fimra Swissbuilding Concept AG aus St. Gallen ein Baugesuch für sechs Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 32 Wohnungen ein, das im Frühjahr 2005 mit einer geringfügigen Auflage genehmigt wurde.

Rekurs bis vors Verwaltungsgericht
Eine Gruppe von Anstössern sowie eine Strassenkorporation rekurrierten in der Folge gegen den Entscheid der Baubewilligungsbehörde und machten namentlich geltend, dass die vorgesehene Überbauung (unter anderem mit vier Vollgeschossen und Flachdächern) aufgrund des Quartier- und Gestaltungsplanes in gravierendem Mass von den Grundaussagen des gültigen, von den Stimmbürgern genehmigten Zonenplanes und Baureglementes abweiche und damit dem Zweck der Zone widerspreche. Eine derart einschneidende Änderung der Überbauungsmöglichkeiten in einer zentrumsnahen, sehr empfindlichen Hanglage, welche das Dorfbild massgeblich präge, müsse dem Souverän unterbreitet werden. Eine notwendige Teilrevision des Zonenplanes habe nicht stattgefunden.

Der Gemeinderat von Teufen und nach entsprechender Beschwerde später auch das kantonale Departement Bau und Umwelt stützten den Entscheid der Baubewilligungskommission. Daraufhin beschwerten sich die Anstösser sowie die Strassenkorporation beim Ausserrhoder Verwaltungsgericht.

Zonenplan darf nicht geändert werden
In seinem Urteil vom 24. Januar 2007 heisst nun das Verwaltungsgericht die Beschwerde gut und hebt den angefochtenen Rekursentscheid des Regierungsrates sowie die Baubewilligung für die geplanten sechs Mehrfamilienhäuser auf. Es stellt ferner fest, dass der für das Bauvorhaben massgebende Quartier- und Gestaltungsplan «Bündt», «eine Bauweise erlaubt, welche einer mehr als geringfügigen Änderung des Zonenplanes von Teufen gleichkommt». Weil die für eine solche massive Änderung notwendige Volksabstimmung nicht durchgeführt wurde, stellt das Verwaltungsgericht von Amtes wegen fest, «dass der Quartier- und Gestaltungsplan «Bündt» (im Baubereich der Mehrfamilienhäuser) nichtig ist». Die detaillierte Begründung des verwaltungsgerichtlichen Urteils steht noch aus.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 02.02.2007 - 15:55:00