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Tötungsdelikt: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Möhlin/AG. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg hat gegen einen heute 45-jährigen Portugiesen, der im Mai 2013 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau getötet hatte, Anklage wegen Mordes erhoben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren und die Anordnung einer vollzugsbegleitenden Massnahme.

Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, am Morgen des Pfingstmontags 2013 zur Wohnung seiner von ihm getrennt lebenden 38-jährigen Ehefrau in Möhlin gegangen zu sein und sie dort unter Einsatz massiver stumpfer Gewalt getötet zu haben. Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene rechtsmedizinische Gutachten kommt zum Schluss, dass das Opfer an den Folgen eines schweren Schädelhirntraumas gestorben war.

Opfer vor der Tat auf Facebook ausspioniert
Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Beschuldigte Monate vor der Tat unter fingiertem Namen ein Facebook-Profil erstellt hatte, und er sich so als Facebook-Freundin das Vertrauen seines Opfers erschlich, um ihr Privatleben auszuspionieren.

Gemäss psychiatrischem Gutachten litt der Beschuldigte zur Tatzeit an verschiedenen psychischen Störungen, die in direktem Zusammenhang mit der Straftat stehen. Da diese Störungen andauern und sich behandeln lassen, beantragt die Staatsanwaltschaft zusätzlich zur Freiheitsstrafe von 20 Jahren die Anordnung einer vollzugsbegleitenden ambulanten Massnahme. Der Beschuldigte befindet sich seit Januar 2014 im vorzeitigen Strafvollzug.

Am Pfingstmontag 2013 hatte sich der Beschuldigte auf dem Polizeiposten Rheinfelden gemeldet und angegeben, seine Frau getötet zu haben. Die daraufhin ausgerückte Polizeipatrouille und ein Ambulanzteam konnten später am Tatort nur noch den Tod der Ehefrau feststellen.

AargauAargau / 16.09.2015 - 13:36:50