• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich
Menu

Anklage gegen Autofahrer erhoben

Aarau/AG. Montag, 24. August 2015. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat gegen den Mann, der in der Nacht auf den 1. Juni 2014 zwischen Lenzburg und Dintikon einen Velofahrer angefahren und tödlich verletzt hatte, Anklage wegen fahrlässiger Tötung und weiterer Delikte erhoben. Sie beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von 19 Monaten und 9000 Franken Busse.

Der inzwischen 29-jährige Beschuldigte fuhr mit seinem Auto auf der Bünztalstrasse von Lenzburg Richtung Dintikon, als es zum folgenschweren Unfall kam: Er übersah einen am rechten Strassenrand fahrenden Velofahrer und erfasste diesen mit voller Wucht.

Durch den Zusammenprall erlitt der 28-jährige Fahrradlenker ein schweres Polytrauma, an dessen Folgen er noch am Unfallort verstarb.

Der Beschuldigte fuhr weiter, ohne sich um das Opfer zu kümmern und ohne die Polizei zu benachrichtigen. Später gab er an, er sei der Überzeugung gewesen, dass er mit einem Reh zusammengeprallt sei. Er sei weitergefahren, weil er nichts auf der Fahrbahn habe liegen sehen.

Die vermeintliche Kollision mit einem Reh meldete der Autofahrer der Polizei erst gegen Mittag des 1. Juni 2014.

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wirft dem Mann vor, durch sein Verhalten gleich mehrere Straftatbestände erfüllt zu haben: Neben fahrlässiger Tötung unter anderem Führerflucht, versuchte eventualvorsätzliche Vereitelung einer Blut- und Atemalkoholprobe sowie Führen eines Motorfahrzeuges unter Einfluss von Betäubungsmitteln.

Die von der Staatsanwaltschaft nachträglich angeordnete Blut- und Urinprobe ergab, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt des tödlichen Unfalls unter Cannabis-Einfluss gestanden hatte. Ob auch Alkohol im Spiel gewesen war, konnte viele Stunden nach dem Unfall nicht mehr festgestellt werden.

Die Staatsanwaltschaft beantragt beim zuständigen Gericht eine bedingte Freiheitsstrafe von 19 Monaten und 9000 Franken Busse. Die Anklage ist am Bezirksgericht Lenzburg hängig.

AargauAargau / 24.08.2015 - 11:54:34