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Tödliche Kollision auf Zebrastreifen: 81-jähriger Autolenker angeklagt

Lenzburg/AG Die Staatsanwaltschaft at gegen einen 81-jährigen Schweizer Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Dieser war 2017 in Lenzburg mit seinem Auto auf einem Fussgängerstreifen ungebremst in eine junge Frau geprallt.

Der Beschuldigte fuhr am Abend des 06.11.2017 mit seinem Auto stadtauswärts auf der Hendschikerstrasse und prallte auf dem Fussgängerstreifen bei der Bushalte-stelle Neuhofstrasse ungebremst in eine 19-jährige Fussgängerin. Die junge Frau erlag später ihren schweren Verletzungen.

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wirft dem 81-jährigen Schweizer vor, seine Aufmerksamkeit nicht ausreichend auf den Bereich um den Fussgängerstreifen, sondern hauptsächlich auf die 250 Meter weiter entfernte Lichtsignalanlage gerichtet und so die junge Frau auf dem Fussgängerstreifen übersehen zu haben.

Die junge Frau war zuvor an der Haltestelle Neuhofstrasse aus dem Bus gestiegen und war dabei, den durch eine Verkehrsinsel unterteilten Fussgängerstreifen Richtung Schloss zu überqueren, als sie vom Fahrzeug des Beschuldigten erfasst wurde.

Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene verkehrstechnische Gutachten kommt zum Schluss, dass derBeschuldigte die Fussgängerin mit einem Tempo von mindestens 58 km/h erfasst hatte.

Neben fahrlässiger Tötung wirft die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau dem Beschuldigten Führen eines Motorfahrzeuges trotz Entzugs des Führerausweises sowie Missachtung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit vor.

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau beantragt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Die Anklage ist am Bezirksgericht Lenzburg hängig.

AargauAargau / 26.03.2019 - 11:54:18