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Versuchtes Tötungsdelikt Hirschthal: Anklageerhebung

Hirschthal/AG. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat gegen einen heute 30jährigen Schweizer Anklage wegen versuchten Mordes und weiterer Delikte erhoben. Die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren mit anschliessender Verwahrung.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am Sonntag, 29. Juli 2012, um zirka 01.00 Uhr in Hirschthal das damals 18-jährige Opfer verfolgt und ihm mit einer Pistole aus nächster Nähe in den Hinterkopf geschossen zu haben. Das Schussprojekt drang nur bis unter die Kopfhaut des Opfers ein, weshalb sich dieses zur Wehr setzen konnte. Nach einem heftigen Abwehrkampf liess der Beschuldigte vom Opfer ab und flüchtete.

Dank des guten Signalements konnte der Beschuldigte nach kurzer Zeit in der Nähe des Tatortes festgenommen werden. Er ist geständig und befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Neben dem Mordversuch wirft die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau dem Beschuldigten mehrfache Pornografie (Herunterladen von Fotos mit sexuellen Handlungen mit Kindern), unerlaubtes Tragen einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit sowie mehrfache Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Anbau von Marihuana und Weitergabe) vor.

Die Staatsanwaltschaft fordert in der Anklage eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren mit anschliessender Verwahrung. Das in Auftrag gegebene gerichtspsychiatrische Gutachten diagnostizierte beim Beschuldigten ein hohes Risiko der Gefährdung von Frauen durch Gewalt- und Sexualdelikte. Die Staatsanwaltschaft schätzt dieses Risiko, dass der Beschuldigte in Freiheit weitere Gewalt- oder Sexualdelikte gegen Frauen begehen könnte, als sehr hoch ein.

Die Anklage ist am Bezirksgericht Aarau hängig.

AargauAargau / 04.11.2014 - 09:29:16