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Tödlicher Verkehrsunfall Spreitenbach – Verfahren eingestellt

Spreitenbach/AG. Montag, 3. November 2014. Im Juli 2013 kam bei einem tragischen Verkehrsunfall in Spreitenbach ein vierjähriges Kind ums Leben. Die Staatsanwaltschaft Baden hat nun alle Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt. Dies aus unterschiedlichen Gründen.

Am frühen Abend des 4. Juli 2013 kam es in einem Kreisverkehr in Spreitenbach zu einem tragischen Unfall: Ein vierjähriger Knabe fiel aus der Hecktüre eines fahrenden Land Rovers, den sein Vater lenkte und wurde vom nachfolgenden Auto überrollt. Das Kind verstarb noch auf der Unfallstelle.

Die Staatsanwaltschaft Baden eröffnete in der Folge ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung. Sowohl gegen die Eltern des verunglückten Jungen, die beide im Auto sassen, als auch gegen den Autofahrer, der das Kind überrollt hatte.

Weshalb sich die Hecktüre des Land Rovers öffnete, konnte nicht geklärt werden. Die Untersuchungen haben ergeben, dass der vierjährige Junge, der im Fond des Autos auf einem Quersitz sass, nicht vorschriftsgemäss mit einem Kindersitz gesichert war. Die Eltern sind jedoch durch den tragischen Verlust ihres Kindes selber derart tief betroffen, dass die Staatsanwaltschaft jegliche Bestrafung als unangemessen erachtet. Sie hat deshalb das Verfahren gegen die Eltern wegen fahrlässiger Tötung eingestellt.

Das beim Institut für Rechtsmedizin in Bern in Auftrag gegebene Gutachten hält fest, dass nicht abschliessend beurteilt werden kann, ob der vierjährige Knabe an den Folgen des Sturzes aus dem Auto starb, oder ob sein Tod vom Überrollen des nachfolgenden Fahrzeugs verursacht wurde.

Die Staatsanwaltschaft kam in ihrer Strafuntersuchung gegen den heute 62jährigen Autolenker auch zum Schluss, dass ihm kein sorgfaltspflichtwidriges Verhalten vorgeworfen werden kann.
An der Hecktüre des vor ihm fahrenden Autos befand sich ein Ersatzrad. Zudem waren die Heckscheiben schwarz getönt. Er konnte nicht erkennen, dass sich im Fond des Autos ein Kind befand. Deshalb war für ihn auch unmöglich vorhersehbar, dass sich die Hecktüre des vor ihm fahrenden Land Rovers öffnen und ein Kind herausfallen könnte.

Dem Autofahrer konnte somit keine Schuld am Tod des vierjährigen Knaben nachgewiesen werden, weshalb die Staatsanwaltschaft Baden auch gegen ihn das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt hat.

Die drei Einstellungsverfügungen sind rechtskräftig.

AargauAargau / 03.11.2014 - 11:39:05