• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich
Menu

Arbeitsgerät nicht eingeklappt – eine Person verletzt (Zeugenaufruf)

Zetzwil/AG. Am Dienstag, 11. März 2014 vergass ein Landwirt, an seinem Traktor die Arme eines Spritzgerätes einzuklappen. Dadurch verletzte sich eine Fussgängerin. Die Polizei sucht noch eine Joggerin.

Der Landwirt bestellte am Dienstagnachmittag, 11. März 2014, ein Feld zwischen Zetzwil und Leimbach. Dazu war am Traktor ein Spritzgerät angekuppelt, dessen Arme mit den Spritzdüsen auf beiden Seiten rund fünf Meter hinausragten. Nach getaner Arbeit fuhr er gegen 16.30 Uhr auf einem Feldweg in Richtung Zetzwil. Allerdings hatte er vergessen, die Arme des Arbeitsgerätes einzuklappen.

Eine entgegenkommende Fussgängerin konnte sich vor den weit ausladenden Armen ducken. Dabei zog sie sich eine blutende Schürfung am Rücken zu. Eine Joggerin, welcher sich der Traktor von hinten näherte, bemerkte die Gefahr im letzten Augenblick und konnte ins angrenzende Feld ausweichen. Der 58-jährige Traktorfahrer bemerkte das Versehen erst, als einer der Arme ein parkiertes Auto traf. Daran entstand ein Sachschaden von etwa 5'000 Franken.

Die Kantonspolizei verzeigte den Traktorfahrer an die Staatsanwaltschaft. Die Kantonspolizei in Unterkulm (Telefon 062 768 55 00) sucht noch die unbekannte Joggerin und bittet diese, sich zu melden.

AargauAargau / 14.03.2014 - 11:18:38