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Staatsanwaltschaft: 19 "Raser" im Kanton Aargau

Aarau/AG. Eine Zwischenbilanz mit den neuen Bestimmungen. Die Staatsanwaltschaft Aargau hat seit dem 1. Januar 2013 gegen 19 Personen ein Strafverfahren eröffnet, die gemäss den neuen Via sicura Richtlinien als Raser gelten. Den Beschuldigten droht eine Freiheitsstrafe.

Gegen 14 Personen hat die Staatsanwaltschaft Aargau ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Verletzung elementarer Verkehrsregeln durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eröffnet. Gegen 5 weitere Personen wurde ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Verletzung elementarer Verkehrsregeln durch (anderweitige) skrupellose Fahrtweise eröffnet.

Sie alle gelten bei einer allfälligen Verurteilung gemäss den neuen Via sicura Richtlinien, die seit dem 1. Januar 2013 in Kraft sind, als Raser.

<b>Freiheitsstrafe und Beschlagnahmung von Fahrzeugen</b>
Die Staatsanwaltschaft Aargau hat im Zusammenhang mit diesen laufenden Verfahren acht Autos und zwei Motorfahrräder beschlagnahmt.

Der erste Fall wurde vom Bezirksgericht Brugg bereits abgeurteilt. Es wurde eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und eine Busse von CHF 4000.00 ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat den Fall ans Obergericht Aargau weitergezogen.

ME.2012.10 2/2 Das Fahrzeug wurde vorgängig auf Ersuchen der Leasingfirma und nach sofortiger Vertragsauflösung zwischen der Leasingfirma und dem Beschuldigten der Leasingfirma zurückgegeben.

<b>Massnahmen seit dem 1. Januar 2013</b>
Nach den Gesetzesänderungen gilt nach den via sicura Richtlinien als Raser, wer die Geschwindigkeit in der 30 km/h-Zone um 40 km/h, innerorts (50 km/h) um 50 km/h, ausserorts (80 km/h) um 60 km/h und auf der Autobahn (120 km/h) um 80 km/h überschreitet.

Ebenso gilt als Raser, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalles mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.

AargauAargau / 30.07.2013 - 09:23:39