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Tötungsdelikt – Verlängerung Untersuchungshaft (Nachtrag)

Scherz/AG. Die Untersuchungshaft für den Beschuldigten wurde um drei Monate verlängert. Er gibt vor, seine Ehefrau am 16. Mai 2013 in einem Waldstück bei Scherz getötet zu haben.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten wegen Kollusions- und Ausführungsgefahr um drei Monate verlängert.

<b>Ehefrau erdrosselt</b>
Der Beschuldigte hat zwischenzeitlich in den laufenden Einvernahmen ausgesagt, seine 65-jährige Ehefrau in einem Waldstück bei Scherz erdrosselt zu haben.

Der Beschuldigte macht geltend, er habe das Opfer auf dessen Verlangen hin getötet.

<b>Genauer Tathergang noch unklar</b>
Der Ehemann des Opfers hat am 16. Mai 2013 bei der Gemeindeverwaltung seines Wohnortes im Kanton Zürich den Tod seiner Ehefrau gemeldet. Das Opfer konnte gleichentags mit technischen Hilfsmitteln in einem Waldstück bei Scherz gefunden werden.

Der genaue Tathergang ist nach wie vor Gegenstand der laufenden Untersuchungen. Es wurden verschiedene Gutachten in Auftrag gegeben. Die Staatsanwaltschaft Aargau wird zur gegebenen Zeit aktiv über den Abschluss der Untersuchung informieren.

AargauAargau / 20.06.2013 - 08:33:46