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Raub auf Passant war erfunden (Nachtrag)

Frick/AG. Ein 63-jähriger Schweizer gestand gegenüber der Staatsanwaltschaft ein, ein Raubdelikt erfunden und angezeigt zu haben. Am Freitag, 07. Dezember 2012 meldete er der Kantonspolizei, dass er von einem bewaffneten Täter überfallen worden sei. Nun muss er sich wegen Irreführung der Rechtspflege verantworten.

Gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärte ein 63-jähriger Schweizer, dass er entgegen seiner Anzeigeerstattung nicht beraubt worden sei. Er habe den Überfall erfunden und gegenüber der Polizei falsche Aussagen gemacht. Offenbar plagte ihn sein schlechtes Gewissen, so dass er von sich aus auf die Untersuchungsbehörden zuging.

Die Kantonspolizei Aargau veröffentlichte am 08. Dezember 2012 einen Zeugenaufruf, nachdem das mutmassliche Opfer einen Tag zuvor einen bewaffneten Raub meldete und die Polizei alarmierte. (s. Medienmitteilung vom 08. Dezember 2012)

Der Beschuldigte muss sich nun vor der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg wegen «Irreführung der Rechtspflege» verantworten.

AargauAargau / 20.12.2012 - 15:05:01