• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich
Menu

Fangruppierungen suchten Auseinandersetzungen

St. Gallen/SG. Im Umfeld des Fussballspieles zwischen dem FC St.Gallen und dem FC Aarau kam es vor- und nach dem Spiel zu diversen Provokationen vor der AFG Arena. Ein Aarauer-Fan wurde nach dem Spiel beim Bahnhof Winkeln während einer Schlägerei mit einer St.Galler Fangruppierung verletzt. Er wurde durch die Sanität mit unbestimmten Verletzungen ins Spital verbracht.

Bei der Anfahrt des Extrazuges aus Aarau wurde die Notbremse zirka 400 Meter vor dem Bahnhof Winkeln ausgelöst. Die Leute stiegen danach aus dem Zug und gingen zu Fuss auf dem Bahntrasse zum Bahnhof Winkeln. Die SBB musste sämtliche Züge anhalten, wodurch diverse Verspätungen resultierten. Vor der AFG-Arena kam es zu diversen Provokationen zwischen den Fangruppierungen. Durch die Aarauer-Gruppe wurden diverse Petarden gezündet.

Auf der St.Galler Fans-Seite wurde kurz vor dem Anpfiff massiv Rauchpulver gezündet. Nach der Pause und während der zweiten Spielhälfte wurden immer wieder Leuchtfackeln in der St.Galler Fankurve abgebrannt. Auf der Aarauer-Seite wurden diverse Knallpetarden gezündet

Nach dem Spiel provozierten sich die beiden Fangruppierungen vor der AFG-Arena erneut. Dabei musste durch die Einsatzkräfte wiederholt Pfefferspray eingesetzt werden. Ein vermummter und randalierender Aarauer-Fan wurde festgenommen und wird angezeigt. Beim Bahnhof Winkeln kam es um ca. 21.45 Uhr zu der eingangs erwähnten Schlägerei. Durch die Einsatzkräfte musste zur Trennung der Gruppen Gummischrot eingesetzt werden.

Der Extrazug konnte erst um etwa 21.15 Uhr in Winkeln abfahren. Nach dem Match wurden zwei St.Galler-Fan angehalten und eingebracht. Sie werden wegen Missachten von polizeilichen Weisungen respektive wegen Besitz von Betäubungsmittel angezeigt. Die beiden wurden in der Nacht wieder entlassen.

St.GallenSt.Gallen / 20.05.2012 - 12:37:22