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Keine Basisstufe in Gossau und Andwil

Die Volksschulen von Gossau und Andwil-Arnegg werden keine Basisstufe einführen. Der Stadtrat Gossau ist der Ansicht, die St.Galler Schulgemeinden sollen nicht freiwillig auf die Basisstufe wechseln dürfen.

Die Volksschulen von Gossau und von Andwil-Arnegg werden die bewährte Klassenorganisation mit Kindergarten und Unterstufe beibehalten und nicht auf die Basisstufe umstellen. Sowohl der Stadtrat Gossau als auch der Gemeinderat Andwil unterstützen diesen Entscheid der beiden Schulräte.

Kaum Vorteile für hohe Mehrkosten
Die Basisstufe, also die integrierte Beschulung der Kinder vom Kindergartenalter bis zur zweiten Klasse, ist im Kanton St.Gallen in verschiedenen Schulgemeinden getestet worden. Dabei hat sich gezeigt, dass sich kaum Vorteile ergeben gegenüber dem bewährten System mit Kindergarten und anschliessender Unterstufe. Leistungsvergleiche am Ende der vierten Klasse haben keine Unterschiede zwischen Versuchsgemeinden mit der Basisstufe und Gemeinden mit dem klassischen System ergeben.

Vorteile einer Basisstufe liegen vorwiegend im pädagogischen Bereich, weil noch individueller auf die Kinder und ihre unterschiedlichen Lernbedürfnisse eingegangen werden kann. Die Kosten für die Basisstufe sind wesentlich höher als für die bekannte Klassenorganisation. In die pädagogischen Vorteile müsste viel Geld investiert werden, ohne dass leistungsmässig Vorteile zu erkennen sind.

Deshalb wollen die Schulräte von Gossau und Andwil-Arnegg am bisherigen Modell festhalten. Hinzu kommt, dass in Andwil der für die Basisstufe erforderliche zusätzliche Schulraum fehlt. Auch die jüngst überarbeitete Schulraumplanung Gossau ist nicht auf eine Basisstufe ausgerichtet worden.

Keine Wahlmöglichkeit für Schulen
Der kantonale Erziehungsrat will Anfang 2011 entscheiden, ob es den Schulgemeinden freigestellt wird, die Basisstufe einzuführen. Momentan können sich die Schulgemeinden dazu vernehmen lassen. Der Stadtrat Gossau spricht sich gegen diese Idee aus. Eine freiwillige Basisstufe könnte zu einem nicht erwünschten Wettbewerb unter den Schulgemeinden führen und – entgegen den Resultaten der Begleituntersuchung – von Eltern als Standortvorteil verstanden werden.

 

St.GallenSt.Gallen / 13.12.2010 - 08:14:14