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Entlassungen aus der Militärdienstpflicht

Die Entlassung aus der Militärdienstpflicht ist im Kanton St.Gallen modern geregelt. In den nächsten Tagen findet die Rückgabe der persönlichen Ausrüstung statt. Der Termin ist frei wählbar, das Tenü zivil. Die Entlassungsfeier findet im Januar 2011 statt.

1’200 Angehörige der Armee aus dem ganzen Kanton St.Gallen geben in den nächsten Tagen ihre persönliche Ausrüstung im ehemaligen Zeughaus St.Gallen dem Bund zurück. Dafür gibt es keinen fix vorgegebenen Termin mehr. Während zweier Wochen ist die Retablierungsstelle am Mittwoch und Freitag den ganzen Tag, am Samstagvormittag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. An diesen Tagen können die Angehörigen der Armee ihren Termin zur Abgabe frei wählen. Sie müssen sich nicht mehr in die Uniform zwängen, sondern erscheinen in ziviler Kleidung.

Die genauen Abgabetermine sind:
Mittwoch, 1. Dezember 2010, 13.00 bis 18.30 Uhr Freitag, 3. Dezember 2010, 07.30 bis 18.30 Uhr Samstag, 4. Dezember 2010, 07.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch 8. Dezember 2010, 07.30 bis 18.30 Uhr Freitag, 10. Dezember 2010, 07.30 bis 18.30 Uhr Samstag, 11. Dezember 2010, 07.30 bis 12.00 Uhr.

Die Wartezeit beträgt maximal zehn Minuten, in einer Viertelstunde ist die Rückgabe erledigt. Täglich werden etwa 200 Ausrüstungen zurückgebracht. Zum Teil auch von Angehörigen oder Kollegen der Wehrmänner, denn diese müssen ihre Pflicht nicht zwingend persönlich erledigen. Wichtig ist jedoch, dass das Dienstbüchlein dabei ist.

Damit die würdige Verabschiedung und damit die Verdankung der geleisteten Dienste zugunsten der Schweizer Armee nicht zu kurz kommen, werden alle per Ende Jahr entlassenen Angehörigen der Armee zu einer Entlassungsfeier eingeladen. Diese findet im Januar 2011 an drei regionalen Anlässen in St.Gallen, Altstätten und Gommiswald statt. Die Vorsteherin des Sicherheits- und Justizdepartementes, Regierungsrätin Karin Keller-Sutter, würdigt dort, zusammen mit einem hohen Militär im Generalsrang, die geleisteten Dienste.

Der Entlassungstag ist ein Amtstermin
Er gilt deshalb nicht als militärischer Diensttag und ist damit auch nicht besoldet. Er muss vom Aufgebotenen zwingend wahrgenommen werden. Die Arbeitgeber müssen ihm die dafür benötigte Zeit zur Verfügung stellen. Der heutige Ablauf wird von den Betroffenen wie auch von deren Arbeitgebern sehr begrüsst.

An der Entlassung wird auch ein allfälliger Eigentumsanspruch an der Waffe geregelt. 2010 muss erstmals ein Waffenerwerbsschein vorgelegt werden, wenn die Armeewaffe zu persönlichem Eigentum übernommen werden will. Auch der Schiessnachweis wurde verschärft: Neu müssen in den letzten drei Jahren vor der Entlassung je zwei Feldschiessen und zwei obligatorische Bundesübungen erfüllt worden sein.

 

St.GallenSt.Gallen / 30.11.2010 - 07:31:20