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Gesetzeswidrig: Coop Pronto mit Sonntagsverkauf

Der vor einigen Wochen neu eröffnete Lebensmittelshop von Coop Pronto an der Kornhausstrasse in St.Gallen verstösst mit dem Sonntagsverkauf gegen das Arbeitsgesetz. Die Gewerkschaft Unia ist empört und hat beim zuständigen Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St.Gallen interveniert.

Das im August eröffnete neue Lebensmittelgeschäft von Coop Pronto im St.Galler Bahnhofsquartier lockt die Kundschaft durch stark verlängerte Öffnungszeiten an. Der Laden ist werktags bis 22 Uhr und auch an Sonntagen geöffnet. Für den Sonntagsverkauf gibt es keinerlei Rechtsgrundlagen: Coop Pronto ist weder ein Shop im Bahnhofareal noch ein Tankstellenshop. Der Grossverteiler verstösst hier gegen das eidgenössische Arbeitsgesetz.

Um am Sonntag Verkaufspersonal zu beschäftigten, bräuchte Coop eine spezielle Sonntagsarbeits-Bewilligungen. Nach einer Intervention der Gewerkschaft Unia hat sich gezeigt, dass das zuständige Volkswirtschaftsdepartement eine solche Bewilligung nicht erteilt hat  nach Arbeitsrecht auch gar nicht erteilen darf.

Im Vorfeld der Abstimmung vom 26. September über verlängerten Ladenöffnungszeiten wirft dieser Fall ein schiefes Licht auf die zuständige kantonale Behörde. Hier bewahrheitet sich die Befürchtung der Gewerkschaften, dass die verlängerten Öffnungszeiten auf dem Buckel der Beschäftigten ausgetragen werden.

Die Linke und die Gewerkschaften hatten als flankierende Massnahmen immer einen zusätzlichen Schutz des Personals gefordert, Regierung und Parlament lehnten dies in Bausch und Bogen ab. Jetzt zeigt sich, dass im Kanton St.Gallen nicht einmal geltendes Arbeitsrecht durchgesetzt wird. Ein Grund mehr, am 26. September gegen die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten zu stimmen.

 

St.GallenSt.Gallen / 14.09.2010 - 09:00:00