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Fahrtenbeschränkungen im Gebiet Geissberg / Altenwegen

Im Gebiet Geissberg / Altenwegen reichen die bestehenden Erschliessungskapazitäten nicht mehr für eine zonengemässe Überbauung und Nutzung der bestehenden Baulandreserven aus.

Im Interesse einer weiteren geordneten wirtschaftlichen Entwicklung und zur Vermeidung von übermässigen Verkehrs- und Umweltbelastungen sind Fahrtenbeschränkungen nötig.

Nachdem ein erster Vorschlag vom Stadtparlament zurückgewiesen wurde, wird nun das neue Verfahren für eine dem Parlamentsbeschluss angepasste Regelung eingeleitet. Die öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit beginnt am Montag, 30. August 2010 für die Dauer von 30 Tagen.

Das Gebiet beidseits der Geissbergstrasse zwischen der Zürcher Strasse und der Gemeindegrenze zu Gaiserwald ist im Zonenplan weitgehend der Gewerbe-Industriezone zugeteilt. In den letzten Jahren fand hier eine intensive bauliche Tätigkeit statt, zahlreiche Produktions- oder Dienstleistungsunternehmen verschiedenster Art haben sich in diesem Gebiet angesiedelt oder ihren bestehenden Betrieb erweitert. Ähnliches gilt auch für weitere umliegende Gebiete, so in Winkeln und in den Nachbargemeinden Gaiserwald und Gossau.

Das Gebiet im Umfeld des Autobahnanschlusses St.Gallen-Winkeln ist für den Individualverkehr aus der ganzen Region gut erschlossen und gut erreichbar. Dementsprechend haben zahlreiche verkehrsintensive Nutzungen, so auch Einkaufs- und Freizeitzentren, Fachmärkte etc. hier ihren Standort.

Was ändert sich
Den entsprechenden Verkehrsfolgen gegenüber steht jedoch eine Strassennetzkapazität, die bereits heute an der Grenze der Aufnahmefähigkeit steht bzw. zu Spitzenzeiten bereits überlastet ist. Mit verschiedenen Massnahmen, vor allem mit dem Ausbau des Autobahnanschlusses Winkeln, wurden die derzeitigen Möglichkeiten ausgeschöpft.

 Im Interesse einer weiteren geordneten wirtschaftlichen Entwicklung und der Vermeidung von übermässigen Verkehrs- und Umweltbelastungen, aber auch im Interesse der künftigen Nutzungsmöglichkeiten der noch unüberbauten Grundstücke ist eine Beschränkung der Verkehrsbelastung zwingend.

Im August 2009 hat der Stadtrat dem Stadtparlament eine Zonenplanänderung für das Gebiet Geissberg / Altenwegen mit Erlass von Nutzungsbeschränkungen beantragt. Im Vorschlag des Stadtrates war vorgesehen, eine maximale Fahrtenzahl pro ha Grundfläche festzulegen, und zwar 100 Fahrten während der abendlichen Spitzenstunde von Montag bis Freitag und 25 Fahrten während der nachmittäglichen Spitzenstunde am Samstag und Sonntag.

Dies wurde vom Stadtparlament jedoch mit dem Auftrag zurückgewiesen, die maximal zulässigen Fahrtenzahlen für Samstag und Sonntag beizubehalten, auf die maximale Fahrtenzahl von Montag bis Freitag jedoch zu verzichten. Aus diesem Grund hat der Stadtrat nun das Verfahren für eine Zonenplanänderung mit Erlass von Nutzungsbeschränkungen entsprechend dem Rückweisungsbeschluss des Stadtparlamentes eingeleitet.

Die öffentliche Auflage beginnt am Montag, 30. August 2010 und dauert 30 Tage bis 29. September 2010. Für das Wochenende gilt eine Begrenzung auf 25 Fahrten (Zu- und Wegfahrten zusammen) pro ha während den nachmittäglichen Spitzenstunden. Auf eine maximale Fahrtenzahl von Montag bis Freitag wurde verzichtet. Die Regelung gilt für das gesamte Gebiet beidseits der Geissbergstrasse.

Durch die Beschränkung der Fahrtenzahlen auf Samstag und Sonntag werden in erster Linie Einkaufszentren, Fachmärkte und Freizeitanlagen ausgeschlossen. Diese Nutzungen mit Verkehrsbelastung vorwiegend an den Wochenenden gehören offenkundig zu den verkehrsproblematischsten.

Die für die früher vorgesehene Regelung erlassene Planungszone im ganzen Gebiet Geissberg / Altenwegen ist in der Zwischenzeit ausgelaufen. Der Stadtrat hat von einer Verlängerung um die noch möglichen zwei Jahre abgesehen.

Eine nochmalige, neue Planungszone für das ganze, weiträumige Gebiet wäre in Berücksichtigung des mit den entsprechenden Verfahren verbunden Aufwandes nicht mehr gerechtfertigt gewesen. Es bleibt aber jederzeit vorbehalten, bei Projekten mit erheblicher Verkehrsbelastung an Wochenenden eine Planungszone für das betroffene Teilgebiet zu erlassen.

 

St.GallenSt.Gallen / 30.08.2010 - 13:51:56