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Kommission stimmt Revision des Personalrechts zu

Die von Kantonsrat Hans M. Richle, St. Gallen, präsidierte vorberatende Kommission des Kantonsrates hat sich mit dem neuen Personalgesetz befasst. Die Kommission unterstützt die Vorhaben der Regierung von einer eigenständigen Personalgesetzgebung und einer stärkeren Anlehnung an das private Arbeitsrecht.

Mit klarer Mehrheit beantragt sie dem Kantonsrat, auf die Vorlage einzutreten. Sie wird in einzelnen Bereichen Änderungsanträge in die Beratung einbringen.

Zu Beginn ihrer zweitägigen Beratungen zum neuen Personalgesetz liess sich die vorberatende Kommission von Professor Thomas Geiser, Leiter des Forschungsinstituts für Arbeit und Arbeitsrecht an der Universität St.Gallen, die Möglichkeiten, Besonderheiten und Grenzen eines kantonalen Personalgesetzes aufzeigen.

Stossrichtung der Vorlage unbestritten
Der gesetzliche Rahmen für die Gestaltung der dienstrechtlichen Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird heute im Staatsverwaltungsgesetz definiert. Mit dem Personalgesetz soll das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals auf eine neue Grundlage gestellt werden.

Die Kommission befürwortet die Absicht der Regierung, mit der Schaffung einer eigenständigen Personalgesetzgebung deren Transparenz und Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. Indem Regelungen von der Verordnungs- auf die Gesetzesstufe verschoben werden, verbessern sich Übersichtlichkeit und Rechtssicherheit.

Stärkere Ausrichtung am Obligationenrecht
Die Kommission teilt die Einschätzung der Regierung, dass am Grundsatz der öffentlich-rechtlichen Anstellung festgehalten werden soll, weil die Bindung an zentrale rechtsstaatliche Grundsätze wie Legalitätsprinzip, Gleichbehandlungsgebot und Willkürverbot durch die Umstellung auf privatrechtliche Arbeitsverhältnisse nicht beseitigt werden kann. Die Kommission begrüsst aber, dass sich das kantonale Dienstrecht stärker am Obligationenrecht orientiert und dass die Arbeitsverhältnisse einheitlich geregelt werden.

Wechsel zum Vertragsmodell
Die mit der Kantonsverfassung 2001 beschlossene Aufhebung des Beamtenstatus erfordert Anpassungen in der Personalgesetzgebung. Die Arbeitsverhältnisse sollen nicht mehr per (einseitig-hoheitliche) Verfügung, sondern durch einen (zweiseitigen) Vertrag begründet werden.

Die Kommission unterstützt den Wechsel vom Verfügungsmodell zum integral anwendbaren Vertragsmodell. Dies wirkt sich unter anderem auch auf Kündigungen aus, welche nicht mehr verfügt, sondern einseitig erklärt werden und deren Anfechtung keine aufschiebende Wirkung zur Folge hat.

Änderungsanträge zu einzelnen Bestimmungen
Zu den Bestimmungen der Vorlage stellt die vorberatende Kommission verschiedene Änderungsanträge.

– Einzelne Anträge beziehen sich auf die Ausgestaltung der Sozialpartnerschaft, auf das Verfahren und die Form bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (namentlich bei der Kündigung), auf die Beteiligung der Mitarbeitenden an der Krankentaggeldversicherung sowie auf den Erlass eines Sozialplans bei Umstrukturierungen.

– Die Kommission möchte zudem die Abgangsentschädigung auf einen Jahreslohn beschränken; die Regierung hatte eine maximale Entschädigung von zwei Jahreslöhnen beantragt.

– Im neuen Personalgesetz soll kein Mindestlohn festgelegt werden. – Absehen möchte die Kommission von einer Ausrichtung einer «Leistungszulage bei besonderem Einsatz».

– Die Meldepflicht für Nebenbeschäftigungen soll gemäss Antrag der Kommission vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und sich auf entgeltliche Tätigkeiten beschränken.

– Eine neue Bestimmung soll in das Personalgesetz aufgenommen werden, welche die Grundlage bzw. das Verfahren für die Meldung von Missständen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelt.

– Schliesslich werden verschiedene Änderungen der Übergangsbestimmungen beantragt.

Der Kantonsrat wird die Vorlage zum neuen Personalgesetz in der Septembersession 2010 beraten.

 

St.GallenSt.Gallen / 27.08.2010 - 13:14:35