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Sanierung für eine sichere Zukunft des FC St.Gallen

Die St.Galler Regierung und der Stadtrat von St.Gallen haben die jeweiligen Botschaften zur Sanierung der AFG-Arena-Gesellschaften verabschiedet und dem Kantonsrat respektive dem Stadtparlament zur Behandlung zugeleitet.

Das Sanierungskonzept soll die Verschuldung abbauen und das wirtschaftliche Eigenkapital sowie die Liquidität erhöhen. Im Dezember 2009 gelangten Vertreter der FC St.Gallen AG, Betriebs AG AFG Arena und der Stadion St.Gallen AG an Kanton und Stadt mit dem Antrag um Unterstützung bei der Lösung der akuten finanziellen Probleme.

Weil kurz- bis mittelfristig mit einem Zusammenbruch aller AFG-Arena-Gesellschaften gerechnet werden muss, vereinbarten der Kanton St.Gallen, die Stadt St.Gallen, ein Bankenkonsortium und private Investoren ein Sanierungsprogramm mit Auflagen und Bedingungen.

Breit abgestütztes Sanierungskonzept
Der Kanton St.Gallen stellt Beiträge von 4 Mio. Franken zur Verfügung. Über diesen Betrag entscheidet das Kantonsparlament. Davon sollen rund 2 Mio. Franken als werkgebundener Beitrag an die Fussgängerüberführungen (zulasten der Strassenrechnung) und rund 2 Mio. Franken aus allgemeinen Mitteln geleistet werden.

Die Stadt St.Gallen verzichtet auf ausstehende Forderungen von 1 Mio. Franken (Polizei- und Buskosten) und leistet zusätzlich einen Beitrag von 1 Mio. Franken, also insgesamt 2 Mio. Franken. Über diesen Betrag entscheidet das Stadtparlament.

Zudem verzichtet ein Bankenkonsortium auf ausstehende Forderungen in Höhe von 5,23 Mio. Franken und private Investoren tragen 5 Mio. Franken zur Sanierung bei. Somit kann die Verschuldung um 12,78 Mio. Franken abgebaut und das wirtschaftliche Eigenkapital um 16,23 Mio. Franken sowie die Liquidität um 5 Mio. Franken gesteigert werden.

Gegenseitiger Vorbehalt
Die Leistungen von Kanton und Stadt stehen unter dem gegenseitigen Vorbehalt, dass beide Körperschaften sich an der Sanierung beteiligen. Weiter ist die gemeinsame Beteiligung von Kanton und Stadt am Sanierungskonzept Voraussetzung dafür, dass die Sanierungsbeiträge von Banken und privaten Investoren wirksam werden.

Ohne Beteiligung von Kanton und Stadt werden die von Banken und privaten Investoren eingegangenen Verpflichtungen hinfällig und das Sanierungskonzept ist gescheitert. Ein alternatives Sanierungskonzept ohne Beteiligung von Kanton und Stadt besteht nicht.

Bedingungen der öffentlichen Hand
Für die Sanierungsbeiträge werden von Kanton und Stadt fünf Bedingungen gestellt:

– Alle AFG-Arena-Gesellschaften sind weitgehend finanziell saniert und entschuldet

– die Strukturen der AFG-Arena-Gesellschaften sind bereinigt und die Verantwortlichkeiten klar und transparent geregelt

– die Zahlen der AFG-Arena-Gesellschaften werden künftig lückenlos offengelegt

– die Verantwortlichen legen der Öffentlichkeit glaubhaft dar, wie zusätzliche Mittel beschafft, bestehende Kosten gesenkt, der Betrieb optimiert und der Finanzhaushalt im Lot gehalten werden kann

– die BAG und die FCSGAG beteiligen sich aktiv am Projekt «Policy gegen Gewalt im Sport». 

Das Stadtparlament wird voraussichtlich im September das Geschäft beraten. Der Kantonsrat wird über die Sanierung der AFG-Gesellschaften in der Novembersession in erster Lesung und in der Februarsession in zweiter Lesung beraten. Die Beschlüsse von Kantonsrat und Stadtparlament unterstehen dem fakultativen Referendum.

 

St.GallenSt.Gallen / 26.08.2010 - 11:20:11