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Pflegefinanzierung mit einer Änderung in den Kantonsrat

Die vorberatende Kommission des Kantonsrates unter Vorsitz von Hansruedi Spiess, Rapperswil-Jona, behandelte diese Woche das Gesetz über die Pflegefinanzierung. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlage mit einer Anpassung einzutreten:

Die Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlage mit einer Anpassung einzutreten: Die Gemeinden sollen zwar verantwortlich für die wohnortnahe Pflege und deren Finanzierung bleiben. Der Kanton soll sie aber in der stationären Pflege stärker als von der Regierung vorgeschlagen entlasten.

Im Vorfeld hatte das neue Gesetz, das aufgrund geänderten Bundesrechts ab 1. Januar 2011 geschaffen werden muss, wegen der finanziellen Folgen für Pflegebedürftige, Kanton und Gemeinden zu reden gegeben. Auch in der Kommission wurde demgemäss die Kostenverteilung eingehend diskutiert.

Ambulante Pflegekosten
Umstritten war die Frage, wie stark sich Pflegebedürftige an den ambulanten Pflegekosten zu beteiligen haben. Das Bundesrecht ermöglicht eine Beteiligung von bis zu 20 Prozent des Krankenversicherungsbeitrags (maximal Fr. 15.95 je Tag).

Keine oder eine zehnprozentige Beteiligung wurden diskutiert. Eine knappe Kommissionsmehrheit unterstützte schliesslich den Vorschlag der Regierung, dieses Maximum auszuschöpfen.

Keine Anpassung erfährt die Vorlage auch in der ambulanten und stationären Akut- und Übergangspflege nach einem Spitalaufenthalt. Die Gemeinden sollen zusammen mit den Krankenversicherern diese neue Tarifkategorie finanzieren.

Stärkere Rolle des Kantons in der stationären Pflege
Eine knappe Kommissionsmehrheit sprach sich für einen angepassten Kostenteiler in der stationären Pflege von vier Fünfteln Kanton und einem Fünftel Gemeinden aus. Die Regierung hatte zwei Drittel Kanton und einen Drittel Gemeinden vorgeschlagen.

Keine Chance hatte der Vorschlag, die vollen Kosten von rund 47.5 Millionen Franken dem Kanton zu übertragen und die Gemeinden in einem anderen Aufgabenfeld stärker zu belasten.

Aufgrund der erheblichen finanziellen Beteiligung des Kantons diskutierte die Kommission ergänzend die Frage der Aufsicht und der Beschwerdemöglichkeiten für Pflegebedürftige. Die Kommission sprach sich schliesslich aber gegen eine Änderung der bisherigen Aufsichtsordnung und gegen eine kantonale Beschwerdestelle aus.

Umsetzungsmodell unbestritten
Unbestritten war in der Kommission der Vorschlag der Regierung, dass die Sozialversicherungsanstalt die neuen Beiträge an die rund 6000 Pflegebedürftigen in Pflegeheimen verwaltet. Dadurch können AHV-Rente, Hilflosenentschädigung, der neue Restfinanzierungsbeitrag an die Pflegekosten und bei Bedarf Ergänzungsleistungen gemeinsam ausbezahlt werden.

Auch die Einführung von Höchstansätzen war unbestritten. Damit soll erwirkt werden, dass Kanton und Gemeinden keine überhöhten Pflegetarife mitfinanzieren müssen. Dass Pflegeheime ihre Rechnungslegung transparent gestalten müssen, ist der Kommission zudem ein zentrales Anliegen in der Umsetzung des neuen Gesetzes.

Weiterhin Zeitdruck
Im Kanton St.Gallen werden nach den Beratungen im Kantonsrat aufgrund des obligatorischen Finanzreferendums die Stimmberechtigten über das neue Gesetz zu befinden haben. Ungewiss bleibt vorderhand, ob das Gesetz rechtzeitig ab 1. Januar 2011 rechtskräftig ist oder ob die Volksabstimmung erst im Februar 2011 erfolgen kann.

Dann müsste das Gesetz rückwirkend umgesetzt werden. Entscheidend ist, ob der Kantonsrat das neue Gesetz bereits in der Septembersession 2010 verabschiedet, oder ob eine zweite Lesung in der Novembersession notwendig ist.

Die Kommission würde es vorziehen, das ordentliche Verfahren durchzuführen und die Verabschiedung im November vorzusehen. Das Kantonsratspräsidium wird im September darüber befinden.

St.GallenSt.Gallen / 25.08.2010 - 09:43:20