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«Gesetz über die Psychiatrieverbunde»

Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat einstimmig, dem Gesetz über die Psychiatrieverbunde zuzustimmen.

Damit kann sichergestellt werden, dass die Kantonalen Psychiatrischen Dienste in der Rechtsform als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten den notwendigen Freiraum erhalten, um im marktwirtschaftlichen Umfeld konkurrenzfähig zu bleiben. Der Kantonsrat wird die Vorlage in der Septembersession 2010 in erster Lesung beraten.

Die vorberatende Kommission des Kantonsrats hat unter dem Vorsitz von Paul Schlegel, Grabs, getagt. Gegenstand der Vorlage bildet die rechtliche Verselbständigung der Kantonalen Psychiatrischen Dienste nach dem Modell der Akutspitäler. Die bewährte Struktur mit zwei Psychiatrieregionen und die dezentrale Ausgestaltung des Angebots soll unverändert beibehalten werden, wenn auf den 1. Januar 2012 eine Überführung in zwei öffentlich-rechtliche Anstalten erfolgt.

Den Psychiatrieverbunden soll – wie bei den Spitalverbunden – ein einziger Verwaltungsrat vorstehen, der von der Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes präsidiert wird. Für die Psychiatrieverbunde soll weiterhin das kantonale Personalrecht angewendet werden und die berufliche Vorsorge des Personals weiterhin bei der Versicherungskasse für das Staatspersonal erfolgen.

Mit der Einführung der freien Spitalwahl und der neuen Spitalfinanzierung wird der Wettbewerbsdruck auf Spitäler und Kliniken weiter zunehmen. Die vorberatende Kommission teilt die Einschätzung der Regierung, dass dem zunehmenden Wettbewerbsdruck und den sich rasch verändernden Verhältnissen mit einer rechtlichen Verselbständigung am besten Rechnung getragen werden kann.

Sie beantragt dem Kantonsrat einstimmig, dem Gesetz über die Psychiatrieverbunde und dem III. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über das Globalkreditsystem im Spitalbereich zuzustimmen und den II. Nachtrag zur Verordnung über die Besoldung der Kaderärztinnen und Kaderärzte zu genehmigen. Die vorberatende Kommission hat keine Änderungsanträge an den Kantonsrat zu einzelnen Artikeln der Vorlagen gestellt.

 

St.GallenSt.Gallen / 24.08.2010 - 09:54:33