• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich
Menu

Postorganistionsgesetz – die KVF hat entschieden

In der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen KVF wurden die Änderungen im Postorganisationsgesetz diskutiert und die Entscheide für die Zukunft gefällt. In der Gesamtabstimmung wurde der Vorschlag des Ständerates von einer guten Mehrheit angenommen.

Transfair ist von den Ergebnissen enttäuscht, wichtige Schutzbestimmungen im Interesse der Arbeitnehmenden konnten nicht auf gesetzlicher Ebene verankert werden. Mit einer guten Mehrheit in der Gesamtabstimmung wurde die Änderung des Postorganisationsgesetzes POG angenommen.

Die Vorlage deckt sich zum grössten Teil mit dem Vorschlag aus dem Ständerat. Das Postorganisationsgesetz wird mit grosser Wahrscheinlichkeit in der Herbstsession 2010 des Nationalrates zusammen mit dem Postgesetz diskutiert. Nach der Entscheidung in der KVF ist klar, dass die Post wie vom Bundesrat vorgeschlagen eine AG wird und die Postfinance auch in Zukunft keine Hypothekargeschäfte und Kredite abwickeln kann.

Im Hinblick auf den Schutz der Arbeitnehmenden waren für transfair drei Punkte zentral, welche nun nicht im Gesetz verankert werden sollen. So wird die Post AG nicht zu 100% in den Händen des Bundes sein.

Vorteile oder Nachteile?
Der Bund wird per Gesetz lediglich Mehrheitsaktionär. Auch die Postfinance wird nicht zu 100% in den Händen der Post AG bleiben, sondern lediglich zur Mehrheit dem Mutterhaus gehören. Die geforderte ausgewogene Vertretung der Berg- und Randregionen, KMU, Konsumenten, Geschlechter, Sprachgruppen und Arbeitnehmenden im Verwaltungsrat der Post wurde nach Diskussionen abgelehnt.

 

Auch wenn eine ausgewogene Vertretung das Ziel sein soll, werden im Gesetz keine Quoten zur Sicherstellung dieser Vertretung verankert. Aus der Sicht von transfair besonders wichtig war die geplante GAV-Abschlusspflicht für sämtliche Arbeitnehmenden der Post und deren Tochtergesellschaften.

Hier wollte man den Schutz der Arbeitnehmenden sicherstellen und von einer GAV Verhandlungspflicht zu einer GAV Abschlusspflicht gelangen. Für transfair Branchenleiter Peter Heiri sind die Ergebnisse äusserst bedauerlich: „Beim Postorganisationsgesetz hätten wir die Möglichkeit gehabt, den über 60’000 Mitarbeitenden einen echten Schutz zu bieten.

Wir werden uns für diese Forderungen weiter stark machen und hoffen, dass der Nationalrat in der Herbstsession die Ergebnisse noch korrigiert und einen Entscheid im Interesse der Arbeitnehmenden fällt.“

St.GallenSt.Gallen / 18.08.2010 - 08:47:12