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Abbrennen von Feuerwerk verboten

Zürich. Die Stadtpolizei macht darauf aufmerksam, dass es aus Sicherheitsgründen verboten ist, privates Feuerwerk abzubrennen.

In den vergangenen Tagen hat die Stadtpolizei Zürich vereinzelt festgestellt, dass in der Fanzone im Rahmen der EURO 08 Feuerwerk abgebrannt wurde.

Oftmals sind sich die Festbesuchenden nicht bewusst, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern inmitten von grossen Menschenmengen unverantwortlich und sehr gefährlich ist.

Die Stadtpolizei fordert daher alle Besucherinnen und Besucher auf, das Abbrennen von bengalischen Fackeln sowie jeglichen weiteren Feuerwerkskörpern zu unterlassen. Dank der gegenseitigen Rücksichtnahme können Unfälle vermieden und ein schönes Fussballfest genossen werden.

Personen, welche sich nicht an das Verbot halten, werden entsprechend verzeigt und mit einem Hausverbot belegt.

Stadt ZürichStadt Zürich / 13.06.2008 - 11:46:00