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Abschluss der Untersuchungsverfahren gegen †Fischer Gerhard

Schaffhausen. Anfang Juli hat das Untersuchungsrichteramt alle gegen †Fischer Gerhard hängigen Verfahren zufolge Todes des Angeschuldigten eingestellt.

Es handelte sich dabei einerseits um die vom Obergericht im Berufungsverfahren gegen das Kantonsgerichtsurteil vom 20. August 2004 an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesenen Anklageteile wegen mehrfachen Betruges, mehrfacher Urkundenfälschung, Anstiftung zu Urkundenfälschung und gewerbsmässiger Geldwäscherei. Ebenfalls geht es um das im März 2006 eröffnete neue Untersuchungsverfahren wegen Verdachts mehrfacher Urkundenfälschung, mehrfacher Anstiftung zu Urkundenfälschung und falschem Zeugnis und anderem.

Die in diesen Verfahren sichergestellten Liegenschaften und Vermögenswerte wurden zum Teil eingezogen und zum Teil wieder freigegeben. Angesichts dessen, dass dem verstorbenen Angeschuldigten respektive seinem Nachlass mit der Einstellungsverfügung eine Ersatzforderung über 13 Millionen Franken, sowie die Verfahrenskosten auferlegt worden sind, ist der Kanton Schaffhausen – neben anderen Gläubigern – mit einer erheblichen Forderung an dessen Nachlasskonkurs beteiligt.

Die Untersuchungsverfahren gegen die der Mittäterschaft verdächtigten Personen sind noch pendent. Sie werden in den nächsten Wochen abgeschlossen.

ZürichZürich / 29.08.2007 - 09:54:00