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Abstimmungsbeschwerde Freihof-Rathaus

Altstätten/SG. Die Abstimmungsbeschwerde gegen den Beschluss der Bürgerversammlung vom 11. Mai 2009 blockiert den Baubeginn für die Verkehrserschliessung und die Infrastrukturanlagen des Stadtentwicklungsprojekts Freihof-Rathaus.

Im Bereich Rorschacherstrasse / Churerstrasse plant die Stadt Altstätten zusammen mit einem Investor ein neues Zentrum für Einkaufen, Gastronomie, Dienstleistungen, Wohnen und Parkieren.

Seit 2004 entwickelte die Stadt dieses Projekt gezielt weiter, prüfte und beschloss für die Altstadt ein neues Verkehrskonzept, führte einen Projektwettbewerb für Hochbauten durch, erarbeitete die Projekte für die Infrastrukturanlagen, passte die Planunterlagen an, legte die Projekte öffentlich auf, verhandelte mit den Nachbarn und konnte einen Investor, die AXA Leben AG, Winterthur, für die Finanzierung gewinnen.
Seit der Lancierung des Projekts bezog der Stadtrat die Bürgerschaft aktiv in die Prozesse ein. Mitbeteiligung ist gefragt. Der Rat legte zum Projekt zwei und zur Verkehrsführung einen Vernehmlassungsbericht vor.
Die Reaktionen der Bevölkerung waren grossmehrheitlich positiv. Deshalb erarbeitete der Stadtrat in intensiver Zusammenarbeit mit dem Kanton die Grundlagen für die Verlegung der Churerstrasse, die Anpassung der Rorschacherstrasse und legte die Projekte auf. Sie sind rechtskräftig.

Gleichzeitig projektierte die Stadt den neuen RTB-Bushof an der Churerstrasse und die Verlängerung der Ringgasse.

Um die Teilgebiete Freihof und Müller sinnvoll überbauen zu können, die geplante neue Verkehrsführung umzusetzen und das grösste Verkehrsproblem im Altstadtbereich (Churerstrasse) zu eliminieren, müssen vorerst die Infrastrukturanlagen erstellt werden.

Mit der Verkehrserschliessung wird nicht nur das Verkehrsproblem gelöst, sondern auch die Grundlage für die Bebauung gelegt.

Mit der Verkehrserschliessung, der Verkehrsführung und den Infrastrukturanlagen wird kein Präjudiz für den Rathausneubau geschaffen. Es entstehen keine unabänderlichen oder nur schwer änderbaren Tatsachen.
Deshalb hat der Stadtrat der Bürgerversammlung vom 11. Mai 2009 den Nettokredit von 1,937 Mio. Franken für die Verkehrserschliessung und die Infrastrukturanlagen unterbreitet. Die Stimmberechtigten genehmigten den Kredit mit einigen wenigen Gegenstimmen grossmehrheitlich.

Die Stadt plante den Baubeginn der Verkehrserschliessung und der Infrastrukturanlagen auf Mitte August 2009. Wegen der Abstimmungsbeschwerde von zwei Stimmberechtigten musste er auf unbestimmte Zeit verschoben werden.

Die Bewerdeführerinnen verlangen, den Beschluss der Bürgerversammlung der Stadt Altstätten vom 11. Mai 2009 aufzuheben, da er den Grundsatz der Einheit der Materie verletze und die Kreditsumme falsch berechnet worden sein soll. Die Trennung des Kreditbegehrens für die Infrastrukturanlagen von den übrigen Ausgaben, welche das Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus für die Stadt Altstätten bewirke, verstosse gegen den Grundsatz der Einheit der Materie. Zudem hätte der Kredit nach Meinung der Einsprecherinnen, bei richtiger Berechnung mehr als Fr. 2 Mio. betragen, weshalb eine Urnenabstimmung erforderlich gewesen wäre.

Der Stadtrat vergab die Bauarbeiten für die Erschliessung des Baugebiets zu günstigen Konditionen. Die einheimischen Unternehmen wären in der Lage gewesen, mit den Bauarbeiten termingerecht Mitte August 2009 zu beginnen. Dazu ist es wegen der Abstimmungsbeschwerde leider nicht gekommen, obwohl das Wetter ideal war.

Die Abstimmungsbeschwerde verzögert die Bauarbeiten empfindlich und könnte zu ungewünschten Kostensteigerungen zu Lasten des Steuerzahlers führen. Je nach Anrufen von verschiedenen Instanzen wie Departement des Innern, Verwaltungsgericht und Bundesgericht können Monate vergehen. Dies beeinträchtigt die Interessen der Stadt Altstätten wesentlich. Der Stadtrat bedauert diese Entwicklung sehr.

St.GallenSt.Gallen / 25.09.2009 - 10:28:58