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ALV-Sanierung von Jungen und Langzeitarbeitslosen

Das überparteiliche Komitee sagt Nein zum massiven Sozialabbau in der Arbeitslosenversicherung, über den am 26. September abgestimmt wird. Leistungen zu kürzen bedeutet jene zu bestrafen, die es auf dem Arbeitsmarkt am schwersten haben – gerade auch die Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger.

Die vom Parlament beschlossene Sanierung der Arbeitslosenversicherung bringt nichts als Leistungsverschlechterungen: Die für den Anspruch auf Taggelder nötige Beitragsdauer wird stark erhöht und die Auszahlungsdauer wird zum Teil drastisch reduziert. Die längeren Beitragszeiten setzen für Arbeitlose viel zu hohe Hürden. Sie können sich kaum mehr einen stabilen Versicherungsschutz aufbauen.

Die vom Parlament beschlossenen Sparmassnahmen zielen speziell auf junge Erwerbstätige:

• Schüler/innen und Studierende werden nach einer Wartezeit von 6 Monaten noch 90 Taggelder (bisher 200) zugestanden: Dies führt faktisch zu einem Ausschluss aus der ALV!

• Unter 25-Jährige ohne Unterhaltspflichten haben nur noch Anrecht auf 200 und nicht mehr wie bisher auf 400 Taggelder.

• Unter 30-Jährige ohne Kinder müssen künftig auch eine Arbeit annehmen, die ihren Qualifikationen und ihrer Erfahrung nicht Rechnung trägt.

Die Botschaft für die Jungen ist klar: Erworbene berufliche Qualifikationen zählen wenig. Statt in diesem Stadium die Aus- und Weiterbildung zu fördern, bestraft man die Jungen – ein gefährliches Signal.

Schwierig wird es aber auch für ältere Personen, die zweimal oder mehrfach arbeitslos werden. Die Hürden, sich wieder einen Versicherungsschutz zu erarbeiten sind hoch. Der Gang zur Sozialhilfe rückt auch für bestandene Berufsleute näher.

Der vorgeschlagene Leistungsabbau ist sozialpolitisch und volkswirtschaftlich falsch. Zentrale Funktionen der Arbeitslosenversicherung werden geschwächt, denn sie soll ja bei schwacher Konjunktur als stabilisierendes Element wirken. Mit der Revision müssen die Erwerbstätigen für eine Krise bezahlen, die sie nicht zu verantworten haben. Kantone und Gemeinden müssen mit erheblicher Mehrbelastung ihrer sozialen Dienste rechnen.

Zu zögerliche Beschlüsse auf der Einnahmenseite
Mit der Revision soll der Schuldenberg der Arbeitslosenversicherung von heute 9 Milliarden Franken abgebaut werden. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Beiträge auf 2,3 Lohnprozente zu erhöhen, doch das Parlament folgte auf Druck der Arbeitgeberseite dieser Erhöhung nicht und beschloss nur 2,2 Lohnprozente. Vor allem aber lehnte es ein zusätzliches Solidaritäts-Prozent für Einkommen zwischen 126’000 und 315’000 Franken ab.

Statt Abbau: Arbeitsmarktfähigkeit fördern
Nach Ansicht des überparteilichen Komitees müsste die Sanierung in eine andere Richtung gehen: Die Mitfinanzierung von Aus- und Weiterbildung würde den Betroffenen weit mehr bringen. Und schliesslich nützte diese systematische Förderung der Arbeitslosenversicherung mehr und stärkte die Volkswirtschaft und die Gesellschaft.

 

St.GallenSt.Gallen / 19.08.2010 - 14:06:07