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Anklageerhebung nach Gewalt gegen Beiständin

Zofingen/AG. Montag, 2. Februar 2015. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg hat gegen einen heute 48-jährigen Schweizer Anklage wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie einfacher Körperverletzung erhoben. Sie fordert eine unbedingt zu vollziehende Freiheitsstrafe von 18 Monaten, unter Aufschub zugunsten einer stationären Massnahme.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am Nachmittag des 19. März 2014 seine Beiständin in den Räumlichkeiten des Regionalen Sozialdienstes Kölliken bei einem Gespräch tätlich angegriffen, gewürgt und ihr dabei Verletzungen zugefügt zu haben.

Anlässlich der Besprechung wurde der Mann wütend, worauf die Beständin das Gespräch abbrechen musste. Ihrer Aufforderung, das Büro zu verlassen, leistete er keine Folge.

Als sich die Frau ihm näherte, riss der Beschuldigte sie an ihrem Handgelenk, packte sie mit beiden Händen am Hals und stiess sie nach hinten gegen die Wand, wo sie mit ihrem Kopf heftig aufschlug. Er liess in der Folge nicht von ihr ab und schlug ihren Kopf weitere Male gegen die Wand. Die Angegriffene trug eine Gehirnerschütterung sowie diverse Verletzungen und Prellungen davon.

Der Beschuldigte wurde nach Anzeigeerstattung vorläufig festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft versetzt. Mit der Anklageerhebung stellte die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Anordnung der Sicherheitshaft.

Laut psychiatrischem Gutachten lagen bei dem Mann zur Tatzeit verschiedene psychische Beeinträchtigungen vor, die mit der Tat im Zusammenhang stehen und die Steuerungsfähigkeit seines Handelns minderten.

Die Staatsanwaltschaft beantragte vor diesem Hintergrund, den Beschuldigten zu einer unbedingt zu vollziehenden Freiheitsstrafe von 18 Monaten zu verurteilen, wobei diese zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden soll.

Die Anklage ist am Bezirksgericht Zofingen hängig.

AargauAargau / 02.02.2015 - 12:20:49