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Anstieg der Krankenkassenprämien

SG. m Kanton St.Gallen bleibt das Prämienniveau trotz Prämienanstieg von 10,4 Prozent im Jahr 2010 deutlich unter dem schweizerischen Durchschnitt.

Eine erwachsene Person zahlt im Kanton St.Gallen im nächsten Jahr rund 484 Franken weniger als im schweizerischen Durchschnitt. Der massive Prämienanstieg ist insbesondere dem tiefen Reservenstand zuzuschreiben, den Verlusten durch die Finanzkrise und den zu tief angesetzten Prämien im Jahr 2008 und 2009. Vom Kanton beeinflussbar sind lediglich ein Drittel der Bruttogesundheitskosten.

Für den erwarteten Anstieg der Gesundheitskosten im Jahr 2010 werden voraussichtlich 4 bis 5 Prämienprozente benötigt. Die Krankenkassenprämien werden aber um 10,4 Prozent erhöht. An diesen Zahlen wird deutlich, dass der Prämienanstieg nicht einfach die Entwicklung der Gesundheitskosten widerspiegelt. Die restlichen 5,4 bis 6,4 Prozent entfallen auf den Reservenaufbau und auf den Nachholbedarf bei der Prämie 2009. Die Prämienerhöhung fällt im Kanton St.Gallen hauptsächlich aufgrund der ungenügenden Reserven der Krankenversicherer höher aus als im schweizerischen Durchschnitt. Negative Auswirkungen hat die Strategie verschiedener Krankenversicherer, mit Billigkassen junge, gesunde Risiken anzuwerben und so die Solidarität zu unterlaufen. Als Folge davon wurden die Prämien in den Jahren 2008 und 2009 zu tief angesetzt. Marktstrategien, wie Jagd auf «gute Risiken», haben in einer sozialen Krankenkasse keinen Platz. Auch die Finanzkrise hat sich nachteilig auf die von den Versicherern erwirtschafteten Finanzerträge und damit wiederum auf die Reserven ausgewirkt.

Deshalb müssen auf Bundesebene strengere Anlagevorschriften erlassen und die Transparenz bei der Rechnungslegung der Krankenversicherer und bei der Prämienfestlegung verbessert werden. Diese Anliegen wurden bereits am national durchgeführten runden Tisch beim Bundesamt für Gesundheit und bei den Versicherern deponiert.

Nur ein Drittel vom Kanton beeinflussbar
Der Kanton kann nur die Kosten der öffentlichen Spitäler direkt beeinflussen. Diese machen etwa einen Drittel der gesamten Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aus. Zwei Drittel der Bruttokosten kann der Kanton somit nicht beeinflussen. In ihrem Drittel nimmt die öffentliche Hand die Verantwortung wahr.

Der Kanton St.Gallen muss einen schweizweiten Vergleich nicht scheuen. Im Gegenteil, im Bereich Spital stationär belegte er im Jahr 2008 den siebtgünstigsten Platz, obwohl hier mit dem Kantonsspital das grösste nicht universitäre Zentrumsspital der Schweiz betrieben wird. Vor St.Gallen sind kleine Kantone wie Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Obwalden, Nidwalden, Schwyz und Luzern (mit 60 Rappen Unterschied) positioniert. Im Bereich Spital stationär lagen die Bruttokosten je versicherte Person im Kanton St.Gallen im Jahr 2008 rund 138.40 Franken (19,3 Prozent) unter dem schweizerischen Durchschnitt. Im Bereich Spital ambulant belegte der Kanton St.Gallen im Jahr 2008 den zweitgünstigsten Rang. Vor ihm platziert ist nur noch Appenzell Innerrhoden. Im Bereich Spital ambulant lagen die Bruttokosten je versicherte Person im Kanton St.Gallen im Jahr 2008 bei rund 112.90 Franken (24,2 Prozent) unter dem schweizerischen Durchschnitt. Die Argumentation, die Spitäler seien die schwarzen Schafe, greift in unserem Kanton zu kurz.

Der Kanton St.Gallen ist bestrebt, weiterhin eine qualitativ hochstehende und kostengünstige Spitalversorgung sicherzustellen. Die Spitalstrategie wird unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit laufend weiterentwickelt. Vier Kliniken für Gynäkologie und Geburtshilfe wurden geschlossen. Die Operationszeiten am Spital Altstätten wurden eingeschränkt. Durch den Aufbau von Netzwerken werden Doppelspurigkeiten abgebaut und Ressourcen optimal genutzt. Mehrere Kooperationsfelder (zum Beispiel gemeinsame Informatikplattform, Versorgungsnetzwerke Onkologie und Schlaganfallbehandlung usw.) konnten bereits erfolgreich umgesetzt werden. Weitere Projekte (zum Beispiel zentrale Sterilgutaufbereitung, gemeinsamer Einkauf) sind in Erarbeitung.

Billigkassen entziehen dem System Geld

In den Jahren 2008 und 2009 wurde der Anstieg der Gesundheitskosten von den Krankenversicherern unterschätzt. Aufgrund des durch Billigkassen verschärften Wettbewerbs wurden die Prämien von den Krankenversicherern nicht in dem Ausmass erhöht, wie es aufgrund des Kostenwachstums notwendig gewesen wäre. Das so entstandene Ungleichgewicht zwischen Gesundheitskosten und Prämienerträgen hat zu einer Verschlechterung der Reserven der Krankenversicherer geführt. Diese Situation ist höchst unbefriedigend.

Reserven der Krankenversicherer
Im Kanton St.Gallen besteht bei den Reserven der Krankenversicherer erheblicher Handlungsbedarf. Die vom Bund vorgeschriebene Mindestreservequote für die Krankenversicherer im Kanton St.Gallen lag im Jahr 2008 bei 12 Prozent. Die von den Krankenversicherern ausgewiesene Reservequote betrug hingegen für den Kanton St.Gallen nur 0,3 Prozent. Deshalb müssen die Reserven der Krankenversicherer in den nächsten Jahren aufgebaut und die Prämien stärker erhöht werden, als dies aufgrund der Kostenentwicklung erforderlich wäre.

Der Zeitplan des Bundes sieht eine Angleichung der kantonalen Reserven bis zum Jahr 2012 vor. Um übermässige Prämienerhöhungen zu vermeiden, hat der Kanton St.Gallen mit einer Standesinitiative die Erstreckung dieses Zeitplans bis zum Jahr 2015 vorgeschlagen. Die Behandlung der Standesinitiative durch den National- und Ständerat ist noch ausstehend.

St.GallenSt.Gallen / 02.10.2009 - 09:10:24