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Aus der Sitzung der St.Galler Regierung

St.Gallen. Die st.gallische Regierung teilt die neusten Informationen mit.

Die Regierung
– hat beschlossen, das neue Gemeindegesetz sowie den Nachtrag zur Kantonsverfassung  (Gemeindeverband und Zweckverband) ab 1. Januar 2010 in Vollzug zu setzen
– hat die Vereinbarung für das Jahr 2009 über die st.gallische Beteiligung an Investitionen der Schweizerischen Südostbahn AG unterzeichnet
– hat Arbeiten bei verschiedenen Bauprojekten des Kantons vergeben

Gemeindegesetz ab 1. Januar 2010 in Vollzug
Die Regierung hat beschlossen, das neue Gemeindegesetz ab 1. Januar 2010 in Vollzug zu setzen. Zum gleichen Zeitpunkt tritt auch der Nachtrag zur Kantonsverfassung (Gemeindeverband und Zweckverband) in Vollzug.

Mit dem neuen Gemeindegesetz werden die organisations- und haushaltrechtlichen Bestimmungen der Kantonsverfassung, welche den Gemeinden erhebliche Autonomie zur Regelung ihrer Organisation und ihres Finanzhaushaltes zugestehen, auf Gesetzesstufe umgesetzt.

Mit dem Nachtrag zur Kantonsverfassung bleiben Zweckverbände weiterhin zugelassen, und Gemeinden können sich auch zu neuen Zweckverbänden zusammenschliessen, um eine oder mehrere sachlich zusammenhängende Aufgaben gemeinsam zu erfüllen. Ebenfalls beibehalten wird die Institution des Gemeindeverbandes mit Verbandsbürgerschaft.

Der Nachtrag zur Kantonsverfassung (Gemeindeverband und Zweckverband) wurde in der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 angenommen. Das neue Gemeindegesetz hatte der Kantonsrat in der Februarsession 2009 verabschiedet.

7,3 Millionen Franken für Investitionen der Schweizerischen Südostbahn AG
Die Regierung hat die Vereinbarung für das Jahr 2009 über die st.gallische Beteiligung an Investitionen der Schweizerischen Südostbahn AG unterzeichnet.

Insgesamt beträgt der angemeldete Investitionsbedarf der Südostbahn im laufenden Jahr 23,8 Millionen Franken. 7,5 Millionen Franken trägt die Bahn aus Abschreibemitteln. 16,3 Millionen Franken werden über Darlehen der öffentlichen Hand finanziert. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen finanziert der Kanton St.Gallen gut 45 Prozent dieses Darlehens, 42 Prozent übernimmt der Bund. Den Rest tragen die beiden Kantone Thurgau und Appenzell Ausserrhoden.

8,9 Millionen Franken oder über ein Drittel der Investitionen entfallen auf Umbauten und den Stellwerkersatz in den Bahnhöfen Nesslau, Krummenau und Ebnat-Kappel. 4,7 Millionen Franken werden für die Sanierung von Tunneln und Viadukten benötigt, 1,8 Millionen Franken sind für den Stellwerkersatz im Neckertal vorgesehen. Insgesamt enthält die Vereinbarung eine Liste von 17 Einzelobjekten. Auf SBB-Strecken werden solche Investitionen vollumfänglich durch den Bund alleine finanziert. Der Kantonsrat hat das Geschäft in der Aprilsession einstimmig genehmigt.

Arbeitsvergaben

Die Regierung hat Arbeiten vergeben für den Neubau der Institute für Pathologie und Rechtsmedizin am Kantonsspital St.Gallen und für die Sanierung und Umnutzung des Hauses 57 des Kantonsspitals St.Gallen.

Kantonsspital St.Gallen, Neubau Institute für Pathologie und Rechtsmedizin:
– Der Auftrag für Elektroanlagen (Los 1) geht für 799’600 Franken an Huber + Monsch AG, St.Gallen.
– Der Auftrag für Elektroanlagen (Los 2) geht für 1,441 Millionen Franken an Atel Gebäudetechnik AG, St.Gallen.
– Der Auftrag für Flachdächer einschliesslich Spenglerarbeiten geht für 693’000 Franken an Abdichtungsbau Durrer GmbH, St.Gallen.
– Die Heizungs- und Kälteanlagen werden für 2,325 Millionen Franken von der Schiffner AG, St.Gallen, eingebaut.
– Der Auftrag für Lüftungs- und Klimaanlagen geht für 1,142 Millionen Franken an die Atel Gebäudetechnik AG St.Gallen.
– Die Sanitäranlagen werden für 1,186 Millionen Franken von der Steger AG, Aadorf, eingebaut.

St.GallenSt.Gallen / 18.06.2009 - 08:58:19