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Auslandschweizer stimmten erstmals elektronisch ab

1908 Auslandschweizerinnen und -schweizer aus dem Kanton St.Gallen haben an der Eidgenössischen Abstimmung vom 26. September teilgenommen. Erstmals konnten diese ihre Stimme elektronisch abgeben. Damit gehört der Kanton St.Gallen zu den Vorreitern in Sachen Vote électronique.

Die erste Abstimmung, bei der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer auf eidgenössischer Ebene elektronisch abstimmen konnten, ist im Kanton St.Gallen problemlos verlaufen. 1908 Auslandschweizerinnen und -schweizer haben an der Eidgenössischen Abstimmung teilgenommen, 917 stimmten elektronisch ab.

1419 der im Kanton St.Gallen gemeldeten Auslandschweizerinnen und -schweizer stimmten für die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, 479 dagegen. Das Abstimmungsergebnis der Auslandschweizerinnen und -schweizer wird gesamthaft in der Form einer zusätzlichen Gemeinde den Resultaten der politischen Gemeinden beigefügt.

Im Kanton St.Gallen sind 6159 Auslandschweizerinnen und -schweizer aus 125 Ländern registriert. Diese machen etwa zwei Prozent der Stimmberechtigten aus. Die meisten Auslandschweizerinnen und -schweizer leben in Deutschland, dem Fürstentum Liechtenstein, den USA und Frankreich.

Abstimmung übers Internet
Dieser erste Versuch der Abstimmung über Internet ist das Resultat eines Zusammenarbeitsvertrages, den die sieben Kantone St.Gallen, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen, Graubünden, Aargau und Thurgau vor einem Jahr abgeschlossen haben.

 Mit der Unterstützung der Bundeskanzlei und in Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich haben die sieben Kantone eine Informatikanwendung entwickelt, die auf dem Vote-électronique-System des Kantons Zürich beruht. Die Anwendung steht in den vier Landessprachen zur Verfügung. Der Entscheid zugunsten des Zürcher Systems erklärt sich auch durch die ähnliche kantonale und kommunale Organisation im Bereich der politischen Rechte.

Vote électronique steht nur Auslandschweizerinnen und -schweizern zur Verfügung, die ihren Wohnsitz in einem der 45 Staaten, welche die Vereinbarung von Wassenaar unterzeichnet haben, oder in einem EU-Staat, in Andorra, Liechtenstein, Monaco, Nordzypern, San Marino oder im Vatikanstaat haben. Ungefähr 90 Prozent der eingeschriebenen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben ihren Wohnsitz in einem dieser Länder.

 

St.GallenSt.Gallen / 27.09.2010 - 08:32:57