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Betreiber einer Internet-Plattform verurteilt

Frauenfeld. Das Bezirksgericht hat einen 28-Jährigen wegen gewerbsmässig begangener Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen im Internet schuldig gesprochen. Er hat eine Internet-Plattform betrieben, die als Tauschbörse diente.

Der Angeklagte hat selbst keine Dateien zum illegalen Herunterladen bereitgestellt, sondern nur so genannte «Hash-Links», die die Suche auf anderen Computern ermöglichen. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass er Informationen kanalisiert und den illegalen Zugriff vereinfacht habe.

Internet-Plattform als Haupteinnahmequelle
Damit habe er ermöglicht, dass sich «unzählige Leute bedient haben,» wie die Vizepräsidentin bei der Urteilsbegründung sagte. Der 28-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 2000 Franken verurteilt. So hatte es auch die Anklage gefordert.

Nach Schweizer Rechtslage dürfen Filme und Musik für den persönlichen Bedarf kopiert werden. Computerspiele oder -programme müssen immer gekauft werden. Weil Spenden und Werbeeinnahmen der Internetplattform seine Haupteinnahmequelle war, ging das Gericht von gewerbsmässiger Gehilfenschaft aus.

7 Millionen Zugriffe pro Monat
Bekannt wurde der nun verhandelte Fall im März 2004. Die Thurgauer Behörden nahmen damals die Website www.shareactor des 28-Jährigen vom Netz. Die Linkplattform hatte pro Monat rund 7 Millionen Zugriffe verzeichnet und galt als weltweit grösste Peer-to-Peer-Tauschbörse.

Angezeigt hatten den 28-Jährigen, der inzwischen in Kanada lebt, die «Swiss Anti Piracy Federation (SAFE)». Diese sucht im Auftrag von Weltkonzernen wie Columbia Pictures, Warner Brothers oder Sony nach Internetnutzern, die das Urheberrecht verletzen, indem sie illegal Programme aus dem Internet herunterladen.

Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte ausserdem für den Vorwurf der Pornografie. Bei einer Hausdurchsuchung sind auf seinem Rechner pornografische Bilder gefunden worden.

ThurgauThurgau / 11.02.2008 - 21:41:00