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Bis 300 Franken Busse für Abfallsünder

St.Gallen. Im ganzen Kanton soll so genanntes «Littering» mit bis zu 300 Franken gebüsst werden. Die vorberatende Kommission des Parlaments stimmt der Vorlage der Regierung zu.

Wer im Kanton St. Gallen Kleinabfälle wegwirft oder zurücklässt, soll mit bis zu 300 Franken gebüsst werden: Die Regierung will das Übertretungsstrafrecht entsprechend anpassen. Der Kantonsrat berät das «Güsel»-Geschäft in seiner Aprilsession.

Die vorberatende Kommission des Parlaments stimmt der Vorlage der Regierung zu, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Mit der Ergänzung des Übertretungsstrafrechts erfüllt die St. Galler Regierung einen Auftrag, den ihr der Kantonsrat in der Junisession vorigen Jahres mit der Überweisung zweier Motionen gegeben hatte.

Das illegale Entsorgen von Abfällen, etwa das Wegwerfen von Kehrichtsäcken im Wald, wird schon heute nach dem eidgenössischen Umweltschutzgesezt bestraft. Das Littering, das Wegwerfen oder Zurücklassen von Kleinabfällen, fällt indessen nicht darunter.

Darum schlägt die Regierung eine kantonale Strafbestimmung vor. Sobald das Nachtragsgesezt rechtsgültig ist, wird die Regierung die Höhe der Bussen in der Strafprozessordnung festschreiben. Littering soll in Zukunft mit Bussen von 50 bis 300 Franken gehandet werden.

St.GallenSt.Gallen / 06.03.2009 - 09:16:25