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Bund soll Volkswillen achten

AR. Der Regierungsrat fordert hinsichtlich der Weiterentwicklung der ÖVs in der Schweiz vom Bund andere Prioritäten, als die, die er beschlossen hat.

Die Verkettung von drei Sachgeschäften, der Ausfinanzierung der NEAT, der Anpassung von bestehenden Gesetzen und Bundesbeschlüssen und der Auslösung eine Verpflichtungskredits für neue Bahnprojekte bis ins Jahr 2030 wird als problematisch erachtet. Der Regierungsrat verlangt, dass diese drei Sachgeschäfte voneinander getrennt werden.

Regierungsrat verlangt Verzicht
Betreffend der in Volksabstimmungen beschlossenen Gesetze und Bundesbeschlüsse ist der Regierungsrat der Meinung, dass die vorgeschlagenen Anpassungen dem damaligen Volkswillen widersprechen. Die Anpassungen sind aus Ostschweizer Sicht einschneidend und hätten in dieser Form damals vermutlich zu einer Ablehnung der Abstimmungsvorlagen durch die Ostschweizer Kantone geführt. Auf die vorgeschlagenen Anpassungen soll deshalb verzichtet werden.

Diese Meinung vertritt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort auf die vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK unterbreitete «Gesamtschau FinöV». Mit der Vorlage zur «zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur» (ZEB) präsentiert der Bundesrat eine Gesamtschau über die laufenden Eisenbahn-Grossprojekte, wie die NEAT, die 2. Etappe von Bahn 2000 sowie die 1. Phase der Anschlüsse der Ost- und Westschweiz an das europäische Hochleistungs-Bahnnetz (HGV-Anschlüsse).

Reibepunkt Finanzierung NEAT
Mit den Vorschlägen zur Ausfinanzierung der NEAT und den Anpassungen des Kredit- und Zeitrahmens für die Umsetzung der 2. Etappe BAHN 2000 sowie die Streichung des NEAT-Anschlusses Ostschweiz und der 2. Phase der HGV-Anschlüsse ist der Regierungsrat nicht einverstanden. Die vier Eisenbahngrossprojekte NEAT, BAHN 2000, Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-Anschluss) und Lärmschutz sind in der Bundesverfassung verankert. Mit den Volksabstimmungen zu BAHN 2000 (1987), NEAT (1992) und FinöV (1998) wurden verbindliche Aufträge für alle vier Grossprojekte erteilt. Mit den vorgeschlagen Anpassungen von Bundesgesetzen und Bundesbeschlüssen werden die materiellen Grundlagen von drei Volksentscheiden massgeblich tangiert. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass es unzulässig ist, die Umsetzung der NEAT auf Kosten der anderen Eisenbahngrossprojekte durchzusetzen.

Der Regierungsrat Ausserrhoden lehnt deshalb die dahin zielenden Anpassungen bisherigen Rechts ab. Die Ausfinanzierung der NEAT, die Umsetzung der 2. Etappe BAHN 2000, des NEAT-Werkes Anschluss Ostschweiz und der 2. Phase der HGV-Anschlüsse sind in separaten Bundesgesetzen zu regeln. Vorgängig ist die Finanzierungsfrage zu klären.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 04.07.2007 - 15:22:00